Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 323/1986 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 170/1999Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 170 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Text
Artikel IArtikel römisch eins
§ 1.Paragraph eins,
Es wird festgestellt, daß die Aufbewahrung von Kulturgut im Inland, soweit es unter eine der im Anhang angeführten Warengruppen fällt, nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2026
Dokumentnummer
NOR12121732
Alte Dokumentnummer
N7198612193L