Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 244/1986Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1986,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
VIII. RATIFIKATION, BEITRITT UND INKRAFTTRETENrömisch acht. RATIFIKATION, BEITRITT UND INKRAFTTRETEN
Artikel 15
Dieses Übereinkommen liegt für die Staaten der Region Europa, die zur Teilnahme an der mit der Annahme dieses Übereinkommens betrauten diplomatischen Konferenz eingeladen wurden, sowie für den Heiligen Stuhl zur Unterzeichnung und Ratifikation auf.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022
Dokumentnummer
NOR12121831
Alte Dokumentnummer
N7198613793A