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Anl. 1

Fassungen
ab 16.04.1987 — BGBl. Nr. 139/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute16.04.1987 BGBl. Nr. 139/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Zusatzerklärung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1987,

Typ

Vertrag – Europ. Weltraumorg.

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.04.1987BGBl. Nr. 139/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

ANLAGE A
BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS

1 Allgemeine Ziele des Programms

Die allgemeinen Ziele des Programms sind:

  1. Litera a
    dafür zu sorgen, daß das „Know-how“ der europäischen Industrie an der Spitze des allgemeinen Fortschritts auf dem Gebiet der Fernmeldesatellitensysteme bleibt;
  2. Litera b
    Arbeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fernmelde-, Datenrelais-, Such- und Rettungs- sowie Navigationsmissionen zu definieren und zu fördern;
  3. Litera c
    die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt für Fernmelde- und Navigationssatelliten zu verbessern;
  4. Litera d
    die Kapazität und das Kosten-/Leistungsverhältnis von Fernmeldesatelliten weiter zu verbessern;
  5. Litera e
    die Leistungsfähigkeit der europäischen Industrie auf dem Gebiet der Erdfunkstellen und zugehörigen Technologie für Fernmeldemissionen zu fördern.

2 Art der im Rahmen des Programms durchzuführenden Arbeiten

Das ASTP Phase 3 umfaßt neue Tätigkeiten sowie die Fortsetzung der bereits begonnenen Arbeiten, i. a. in einem oder mehreren der folgenden vier Bereiche:

  1. Litera a
    Fernmelde- und Navigationssysteme,
  2. Litera b
    Fernmeldenutzlasten,
  3. Litera c
    Fernmeldesatellitensysteme und -untersysteme,
  4. Litera d
    Erdfunkstellensysteme und Gerät für Fernmeldemissionen.

Das Schwergewicht liegt auf der Vorbereitung neuer experimenteller/voroperationeller Missionen und des fortschrittlichen orbitalen Testsystems, insbesondere:

  • Strichaufzählung
    fester Funkdienst über Satelliten: Entwicklung eines fortschrittlichen Bord-Datenverarbeitungssystems und der erforderlichen Technologie sowie Experimente mit diesem System;
  • Strichaufzählung
    beweglicher See- und Flugfunkdienst: Weiterarbeit an kritischen Teilen vom gegenwärtigen Stadium der Brettschaltung zu dem des Ingenieurmodells, um die Auswahl im Rahmen des Systementwicklungsprogramms vorzubereiten;
  • Strichaufzählung
    beweglicher Landfunkdienst: Eventuelle ergänzende Arbeiten zur Unterstützung der PROSAT-Phase-2-Entwicklungen und technologische Entwicklungen zur Vorbereitung einer experimentellen Nutzlast;
  • Strichaufzählung
    optische Satellit-zu-Satellit-Verbindungen: Systemstudien über das gesamte Nachrichtenübertragungssystem, das Satellitensystem und die Entwicklung der für die Nachrichtenverbindungen erforderlichen Technologie;
  • Strichaufzählung
    Navigationssatelliten: Studien über experimentelle Systeme und die für ein operationelles System erforderliche Technologie;
  • Strichaufzählung
    Such- und Rettungsdienst: Studien zur Systemoptimierung und Entwicklung von Gerät bis zum Ingenieurmodell-Stadium;
  • Strichaufzählung
    Direktrundfunk: Untersuchung ausgewählter neuer Technologien und Entwicklung von Gerät in Bereichen, in denen erfolgversprechende Anwendungen erwartet werden;
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Studien über allgemeine Verbesserungen der Fernmeldesatelliten- und -nutzlastsysteme; Entwicklung der entsprechenden Technologie bis zum Ingenieurmodell-Stadium, sofern ihre Anwendung bei den vorrangigen Missionen angesichts der allgemeinen Ziele des Programms aussichtsreich erscheint;
  • Strichaufzählung
    Datenrelais-Satellitensystem: Vorbereitung der Technologien, die voraussichtlich bei der weiteren Verbesserung des DRS-Systems gebraucht werden.

Die Arbeiten auf den vorgenannten Gebieten werden in Jahresplänen, die den Teilnehmerstaaten gemäß den Durchführungsvorschriften vorzulegen sind, im einzelnen festgelegt.

3 Revisionsklausel

Diese Anlage kann auf einstimmigen Beschluß der Teilnehmerstaaten geändert werden.

Schlagworte

Fernmeldemission, Datenrelaismission, Suchmission, Rettungsmission, Fernmeldesatellit, Fernmeldesystem, Fernmeldesatellitenuntersystem, Seefunkdienst, Suchdienst,

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2017

Gesetzesnummer

10009623

Dokumentnummer

NOR12121975

Alte Dokumentnummer

N7198711725L