Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1987Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1987,
Typ
Vertrag – Europ. Weltraumorg.
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Die Organisation nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Sie veranlaßt und leitet die in Anlage A der Erklärung beschriebenen Industriearbeiten;
sie erstattet dem JCB über den Stand des Vorbereitungsprogramms Bericht;
sie nimmt Verbindung zu den potentiellen Nutzern des DRS-Systems auf, um sicherzustellen, daß deren Anforderungen beim Entwurf und Betrieb des Systems angemessen Rechnung getragen wird;
sie arbeitet einen Programmvorschlag für die Durchführung der Entwicklungs- und Einsatzphase des DRS-Programms aus.
Schlagworte
Entwicklungsphase
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12121998
alte Dokumentnummer
N7198711750L