Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
ab 16.04.1986 — BGBl. Nr. 140/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute16.04.1986 BGBl. Nr. 140/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1987,

Typ

Vertrag – Europ. Weltraumorg.

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

16.04.1986BGBl. Nr. 140/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

Artikel 2

Die Organisation nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Strichaufzählung
    Sie veranlaßt und leitet die in Anlage A der Erklärung beschriebenen Industriearbeiten;
  • Strichaufzählung
    sie erstattet dem JCB über den Stand des Vorbereitungsprogramms Bericht;
  • Strichaufzählung
    sie nimmt Verbindung zu den potentiellen Nutzern des DRS-Systems auf, um sicherzustellen, daß deren Anforderungen beim Entwurf und Betrieb des Systems angemessen Rechnung getragen wird;
  • Strichaufzählung
    sie arbeitet einen Programmvorschlag für die Durchführung der Entwicklungs- und Einsatzphase des DRS-Programms aus.

Schlagworte

Entwicklungsphase

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017

Gesetzesnummer

10009626

Dokumentnummer

NOR12121998

alte Dokumentnummer

N7198711750L