Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1987Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1987,
Typ
Vertrag – Europ. Weltraumorg.
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
(1) Die Teilnehmerstaaten leisten zu den sich aus der Durchführung des Vorbereitungsprogramms ergebenden Kosten Beiträge nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
(2) Bei Änderungen des Preisniveaus und der Umrechnungskurse wird der in der Erklärung genannte Finanzrahmen nach den in der Organisation geltenden Regeln revidiert.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12122000
Alte Dokumentnummer
N7198711752L