Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen - Zusammenarbeit (Ergänzung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 412/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 198/1992Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 2
Während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens fördern die Vertragsparteien folgende Austauschaktionen zwischen österreichischen Universitäten einerseits und ägyptischen Universitäten, einschließlich der Al-Azhar-Universität, andererseits auf diplomatischem Wege auf der Grundlage der Gegenseitigkeit:
auf Einladung der zuständigen akademischen Behörden des Gaststaates einen Austausch von höchstens sechs Universitäts- bzw. Hochschulprofessoren oder Universitäts- bzw. Hochschuldozenten für eine Gesamtdauer von sechzig Tagen zur Abhaltung von Gastvorlesungen unter der Voraussetzung, daß in jedem einzelnen Fall das Fachgebiet, das Thema der Vorlesungen und die Dauer des Aufenthaltes von den zuständigen akademischen Institutionen vereinbart wurden;
einen Austausch von höchstens sechs Universitäts- bzw. Hochschullehrkräften für eine Gesamtdauer von sechzig Tagen zur Herstellung wissenschaftlicher Beziehungen zwischen den an der gemeinsamen Studienbetreuung für ägyptische Doktoranden, die an ägyptischen Universitäten registriert sind und einen Teil ihrer Vorbereitungen in Österreich absolvieren, beteiligten Universitäten oder Hochschulen. Die Art des Programms wird in jedem einzelnen Fall von den zuständigen akademischen Behörden vereinbart. Die Abhaltung von Gastvorlesungen durch die Teilnehmer an einem solchen Austausch wird begrüßt;
ein Austausch von höchstens vier Universitäts- bzw. Hochschullehrkräften für eine Gesamtdauer von vier Monaten zur Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten mit einer Aufenthaltsdauer von einem bis höchstens zwei Monaten.
Schlagworte
Universitätsprofessor, Universitätsdozent, Universitätslehrkraft
Dokumentnummer
NOR12122102
Alte Dokumentnummer
N7198717791J