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Art. 20

Fassungen
01.10.1987 bis 31.05.1992 — BGBl. Nr. 412/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2001.10.198731.05.1992 BGBl. Nr. 412/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 198/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen - Zusammenarbeit (Ergänzung)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20

Inkrafttretensdatum

01.10.1987BGBl. Nr. 412/1987

Außerkrafttretensdatum

31.05.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 198/1992

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 20

  1. Absatz eins,Die österreichische Vertragspartei ist bestrebt, zur Lehreraus- und Lehrerfortbildung für die ägyptische Seite einen Lehrgang im Bereich des berufsbildenden Schulwesens (Maschinenbau, Elektrotechnik) am Berufspädagogischen Institut Mödling einzurichten. Zu diesem Zweck tauschen die Vertragsparteien eine aus zwei Mitgliedern bestehende Expertendelegation für die Dauer von bis zu zehn Tagen aus, um entsprechende Erfordernisse und Durchführungsmodalitäten zu erheben und zu besprechen. Der Besuch der österreichischen Delegation ist für Herbst 1987, der Besuch der ägyptischen Delegation für April/Mai 1988 vorgesehen.
  2. Absatz 2,Weitere Schritte in dieser Zusammenarbeit der Vertragsparteien werden sodann auf diplomatischem Wege vereinbart.

Schlagworte

Lehrausbildung

Gesetzesnummer

10009636

Dokumentnummer

NOR12122120

Alte Dokumentnummer

N7198717809J