Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen - Zusammenarbeit (Ergänzung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 412/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 198/1992Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 4
Die Vertragsparteien sind bestrebt, den Austausch von Universitätslektoren der arabischen Sprache und österreichischen Literatur während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens zu fördern. Im besonderen ist beabsichtigt, das bestehende Lektorat an der Universität Kairo beizubehalten und an der Deutsch-Abteilung einer anderen ägyptischen Universität ein Lektorat zu errichten.
Dokumentnummer
NOR12122104
Alte Dokumentnummer
N7198717793J