Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit 1987 - 1990
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 545/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 94/1995Bundesgesetzblatt Nr. 545 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 94 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos durch
BGBl. Nr. 94/1995.Bundesgesetzblatt Nr. 94 aus 1995,.
Text
Artikel 30
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien ermutigen zur Veranstaltung von Kunst- und Fotoausstellungen und zu Kontakten zwischen den entsprechenden Organisationen.
(2)Absatz 2,Die bulgarische Seite bietet die Ausstellung „Zeitgenössische bulgarische Maler'' an. Die österreichische Seite sagt eine Prüfung im Hinblick auf die Durchführung zu.
(3)Absatz 3,Das österreichische Museum für Volkskunde bekundet sein Interesse an einer bulgarischen volkskundlichen Ausstellung in der Expositur Kittsee.
(4)Absatz 4,Die österreichische Seite bietet die Ausstellung „Figürlichkeit'' sowie die Dokumentationen „Neuer Wiener Wohnbau'' und „Lötz-Austria, Glas um 1900'' an. Die bulgarische Seite sagte eine Prüfung im Hinblick auf die Durchführung zu.
Dokumentnummer
NOR12121943
Alte Dokumentnummer
N7198711224X