Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1987Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht in Wien wird als zur Erfüllung der Schulpflicht von Kindern ohne österreichische Staatsbürgerschaft geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12121900
Alte Dokumentnummer
N7198710034Y