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§ 10 UBVO

Fassungen
12.09.1988 bis 12.02.1998 — BGBl. Nr. 510/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1012.09.198812.02.1998 BGBl. Nr. 510/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 44/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Universitätsberechtigungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 44 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

12.09.1988BGBl. Nr. 510/1988

Außerkrafttretensdatum

12.02.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 44/1998

Abkürzung

UBVO

Index

70/02 Schulorganisation, 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Text

Paragraph 10, (1) Für Abgänger der Mittelschulen sowie der mittleren Schulen mit Reifeprüfung im Sinne der vor dem Inkrafttreten des Schulorganisationsgesetzes in Geltung gestandenen Vorschriften sowie für die Abgänger der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten mit Reifeprüfung im Sinne der vor dem Inkrafttreten des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes geltenden Vorschriften ist diese Verordnung sinngemäß anzuwenden, sofern mit der Ablegung der Reifeprüfung mindestens eine Hochschulberechtigung verbunden war.

  1. Absatz 2,Sofern in dieser Verordnung der Unterrichtsgegenstand „Psychologie und Philosophie'' genannt wird, ist darunter bis zum Inkrafttreten der 11. Schulorganisationsgesetz-Novelle, Bundesgesetzblatt Nr. 327 aus 1988, (Artikel römisch vier,), der Unterrichtsgegenstand „Philosophischer Einführungsunterricht'' zu verstehen.
  2. Absatz 3,Sofern in dieser Verordnung die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe genannt wird, ist darunter auch die seinerzeitige Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe zu verstehen.
  3. Absatz 4,Sofern in dieser Verordnung die Höhere Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft genannt wird, ist darunter auch die Höhere Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe zu verstehen.

Gesetzesnummer

10009652

Dokumentnummer

NOR12122284

Alte Dokumentnummer

N7198813203H