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Anlage 3
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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN SONDERFORMEN DER HÖHEREN
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LEHRANSTALTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährigen Sonderformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 18 unter Bedachtnahme auf § 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes die Aufgabe, Schüler, die nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine einschlägige, mindestens dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten der jeweiligen Fachrichtung zu führen. Die dreijährigen Sonderformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des Paragraph 18, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes die Aufgabe, Schüler, die nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine einschlägige, mindestens dreijährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten der jeweiligen Fachrichtung zu führen.
Der Absolvent einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt soll über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik sicher verfügen, die ihn zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung, sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Er soll auch über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die ihn zum Studium an Akademien und Universitäten, zur selbständigen Weiterbildung und zur Menschenführung befähigen. Er soll sein Wissen und Können in gesamtheitlicher Schau anwenden können.
Der Absolvent soll die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können. Er soll Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen. Er soll die Tragweite seiner Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können.
Er soll die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis seiner Fachrichtung kennen und beachten.
Der Absolvent soll an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig und bereit sein und die Arbeit anderer achten. Er soll Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können. Er soll zur bewußten Gestaltung seines Lebens nach selbst erarbeiteten Werten bereit sein.
Der Absolvent soll zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum, bereit sein. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.
Der Absolvent soll die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennen und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen. Er soll für globale Probleme der Menschheit aufgeschlossen sein.
Der Absolvent soll zur Kommunikation und Zusammenarbeit bei Problemlösungen fähig und bereit sein; er soll die Fortbildung von Mitarbeitern fördern können.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch eins a. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) (Bekanntgemacht gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Anlage III der Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987 ist anzuwenden.Anlage römisch drei der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987, ist anzuwenden.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,
Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der jeweils geltenden Fassung, geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, in der jeweils geltenden Fassung, geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
Israelitischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekanntgemacht.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMENrömisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN
SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fähig sein, Gedanken und Gefühle auszudrücken, Sachverhalte darzustellen und Überzeugungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wirksam und verantwortungsbewußt zu vertreten. Er soll sein Leben rationell einteilen können.
Der Schüler soll Verständnis für Aufbau und Funktionen der Sprache haben. Der Schüler soll Probleme der Kommunikation untersuchen können.
Der Schüler soll Freude an Lektüre finden und Literatur zur eigenen Lebensgestaltung selbständig erschließen und verwerten können.
Der Schüler soll auf Grund von Gesichtspunkten der Literaturwissenschaft und auf Grund persönlicher Lebenserfahrungen Urteile über literarische Werke bilden und begründen können.
Der Schüler soll Urteilsfähigkeit im Umgang mit den Massenmedien besitzen. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und anderen Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Sprachliche Gestaltung:
Gesprächsformen, Verhalten im Gespräch, Grundregeln der Diskussionsführung, Teilnahme an verschiedenen Formen der Diskussion. Stilübungen anhand einfacher Sätze. Erörterung.
Literaturbetrachtung:
Poetische Literatur (Lyrik, Epik, Dramatik), Trivialliteratur; Literarische Zweckformen (Biographisches, Briefe, Reportage), Fachliteratur; Interpretationsgesichtspunkte (Absicht, Darstellungsweise, Wirkung, Realitätsbezug); Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte. Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis einschließlich Sturm und Drang; Interpretationspraxis.
Medienerziehung:
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung (Methoden, Wirkung).
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik. Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Sprachliche Gestaltung:
Texte aus der deutschsprachigen Dichtung von der Klassik bis einschließlich Naturalismus sowie von zeitgenössischen Texten; Fachreferate und Reden zu freigewählten und vorgegebenen Themen, Interview und Statement, Diskussionen zu zeitbezogenen Themen, Diskussionsleitung. Stilmittel, Stilfiguren; Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte. Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug, Texterörterung.
Literaturbetrachtung:
Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von der Klassik bis einschließlich Naturalismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter); Interpretationspraxis, auch von motivisch und thematisch verwandten Texten.
Medienerziehung:
Nachrichten (Auswahl, Veränderung, Absicht, Wirkung); Bildung und Unterhaltung (Formen, Auswahlkriterien).
Arbeitstechniken:
Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und
-auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Sprachliche Gestaltung:
Texte aus der jüngsten deutschsprachigen und fremdsprachigen Dichtung; Stegreifreferate, freie Rede, Diskussion und Diskussionsleitung. Kommentar, Leserbrief.
Literaturbetrachtung:
Deutschsprachige Dichtung seit dem Naturalismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter), Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.
Medienerziehung:
Analyse und Interpretation von Medieninhalten. Medienauswahl durch
den Konsumenten.
Arbeitstechniken:
Diskussionsleitung. Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform); Verhandlungstechnik. Planung der Weiterbildung.
Didaktische Grundsätze:
Im Themenbereich „Sprachliche Gestaltung'' ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Textformen und der Inhalte. Dies gilt insbesondere für die Diskussion (etwa Gruppen-, Podiums-, Plenardiskussion, Rundgespräch), wobei Tonbandaufnahmen die Selbstkontrolle ermöglichen können. Im Rahmen der praktischen Gesprächsführung stehen das Einstellen auf das Sprachniveau des Partners und das Erfassen und Beachten seiner Intentionen im Vordergrund.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe verlangte fließende freie Rede erfordert, daß ein erheblicher Teil der Unterrichtszeit den sprecherziehenden Übungen gewidmet wird.
Die konstruktive Verarbeitung der Kritik von Mitschülern fördert sowohl die Toleranz als auch die Persönlichkeitsbildung (Beibehaltung oder Änderung von Meinung und Verhalten).
Das Exzerpieren kann ua. bei der Ausarbeitung von Kurzfassungen, von Stichwortzetteln für Referate und von Gliederungsstrukturen für schriftliche Arbeiten geübt werden.
Im Themenbereich „Literaturbetrachtung'' sind Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Formen und Inhalte, das Allgemein-Menschliche, der Gegenwartsbezug, der Österreichbezug und der Bezug zur Arbeitswelt. Das Stundenausmaß bedingt exemplarische Behandlung bei zunehmender Ausführlichkeit in den späteren Epochen, insbesondere ab der Romantik.
Material zu sammeln, Bibliotheken zu benützen, mit Katalogen umzugehen und das Angebot der Massenmedien und kultureller Veranstaltungen (wie Theateraufführungen, Dichterlesungen, Ausstellungen, Vorträge) kritisch zu nützen, fördert die Selbständigkeit. Bei der Untersuchung literarischer Texte auf epochenspezifische Merkmale bewährt sich besonders die Gruppenarbeit, ebenso bei der Prüfung der Wirkung der Medien auf das eigene Verhalten und bei der Aufdeckung von Klischees und Manipulationstendenzen. Medienverständnis kann durch eigene Produktionen (Herstellung von Plakaten, Ankündigungen, Zeitungen, Bildreihen und Filmen sowie Durchführung von Interviews und Reportagen) und durch den Besuch einschlägiger Institutionen besonders lebensnah unterstützt werden. Auf diesem Gebiet kommen auch fachübergreifende Projekte, zB die Erstellung von Text und Musik zu einem Lied nach Art der Liedermacher, in Betracht.
Im I. und II. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im III. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten. Im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im römisch drei. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Rolle des Gastes und Touristen:
Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Reiseziel. Aktivitäten am Urlaubsort. Sonderwünsche, Beschwerden und Kritik.
Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:
Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.
Rolle des Brieffreundes:
Angaben zur Person, Familie, Interessen. Einladung.
Rolle des Studierenden:
Österreichisches Bildungssystem (eigene Schullaufbahn, getroffene und noch zu treffende Entscheidungen; Unterrichtsgegenstände). Eigene Begabungen, Interessen, Schwierigkeiten. Wechselwirkungen zwischen Schüler, Lehrer und Klassengemeinschaft. Schule und Freizeit.
Berufliche Rollen:
Typische Produkte, Produktionsformen, Arbeitsgänge, Maschinen und Geräte des Fachgebietes.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Rolle des Gastes und Touristen:
Durch Urlaubs- und Freizeitaktivitäten bedingte Wechselwirkungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Natur. Wirtschaftliche Aspekte des Fremdenverkehrs.
Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:
Wie Rolle des Gastes und Touristen; ferner Sehenswürdigkeiten (Landschaft, Kultur) und Einrichtungen (Kultur, Sport und Hobby, Geselligkeit, Kur, Behörden) des Urlaubsortes. Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).
Rolle des Geschäftspartners:
Betriebe des Fachgebietes im In- und Ausland, klimatische und geographische Produktionsbedingungen des Fachgebietes. Einfacher Geschäftsfall (Offert, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Empfangsbestätigung, Zahlung). Bewerbungsschreiben.
Rolle des Mitarbeiters in einem Betrieb des Fachgebietes:
Schäden und Gefahren, Schutz- und Pflegemaßnahmen.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Berufliche Rollen:
Siehe Anlage I, IV. und V. Jahrgang. Siehe Anlage römisch eins, römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Im I. und II. Jahrgang je 3 Schularbeiten, im III. Jahrgang je Im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 3 Schularbeiten, im römisch drei. Jahrgang je
3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
Im übrigen siehe Anlage 1
GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, II. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch zwei. Jahrgang
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch vier. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Maßnahmen und Folgen der Nutzung und Umgestaltung des Raumes beurteilen können und die Entstehungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von insbesondere landwirtschaftlich genutzten Kulturräumen bestimmen können.
Er soll aktuelle wirtschaftliche, soziale und politische Ereignisse und Probleme analysieren und ihre Auswirkungen abschätzen können.
Er soll insbesondere die im eigenen Lebensraum auftretenden Interessenkonflikte durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können.
Er soll bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuarbeiten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Österreich:
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, sozioökonomische Gliederung, Städte und Stadt-Umland-Beziehungen, zentrale Orte, Zentral- und Peripherräume; Wirtschaftsräume. Landwirtschaft (Produktionsgebiete, Strukturwandel, Bergbauern); Bergbau; sekundärer und tertiärer Wirtschaftsbereich (Standorte, Standortfaktoren, Energieversorgung, verstaatlichte Betriebe, Nahversorgung, Fremdenverkehr, Verkehrswege). Natur- und Landschaftsschutz.
Entwicklungsländer und Industrieländer:
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Wirtschaftsformen, politische Systeme, Entwicklungshilfe, Autonomiebestrebungen.
Globale Entwicklungstendenzen:
Wachstumsgrenzen und Alternativkonzepte (Bevölkerungswachstum, Tragfähigkeit, Nahrungsspielraum, Rohstoff- und Energieverknappung, Produktion und Konsum, Wachstumsideologie, Umweltbelastung); internationale Zusammenarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Potenzen und Logarithmen:
Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der reellen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.
Funktionen, Gleichungen und Ungleichungen:
Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.
Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen (Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben). Exponentialgleichungen. Quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).
Trigonometrie:
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Finanzmathematik:
Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.
Funktionen:
Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion,
Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.
Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:
Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare
Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie.
Differentialrechnung:
Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).
Beschreibende Statistik:
Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert,
Streuung.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten und der Polynomfunktionen. Berechnen von Flächen und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Permutationen, Variationen, Kombinationen;
Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Wahrscheinlichkeitsverteilung, Erwartungswert, Varianz; Binomial- und Poissonverteilung;
Normalverteilung; Regression und Korrelation; Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung'' die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen. Mitscherlich Kurve, chemische Reaktion
Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms)
wichtige Funktionen.
Weitere Auswahlkriterien sind in den Themenbereichen der Algebra der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).
Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des II. Jahrganges anbietet. Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des römisch zwei. Jahrganges anbietet.
Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e'', des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.
Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.
Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klar gemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.
Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen.
Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirstchaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und grafischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.
Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.
Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. Jahrgang 3 bis zu zweistündige Schularbeiten. Im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im römisch drei. Jahrgang 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch vier. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Einheitensysteme.
Mechanik:
Mechanik fester Körper, der Flüssigkeiten und Gase.
Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Ausbreitung.
Wärmelehre:
Wärmeenergie, Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände.
Wärmenutzung; Wärmetransport.
Elektrizitätslehre:
Elektrostatik, Elektrodynamik.
Weltbild:
Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.
Energieumsatz chemischer Reaktionen:
Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik
chemischer Reaktionen.
Reaktionstypen:
Elektronenreaktionen, Oxidationszahl. Protonenreaktionen;
Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.
Saure und basische Funktion:
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted,
Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze,
Reaktionen der Salze.
Elektrochemie:
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential Elektrolyse;
galvanische Elemente.
Lösungen:
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen).
Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide;
Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs;
Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).
Metalle:
Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.
Angewandte anorganische Chemie:
Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung
durch Schwermetalle.
Organische Chemie:
Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundardestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;
Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;
Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.
Angewandte organische Chemie:
Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische
Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer
Lösungsmittel.
Ester:
Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).
Eiweiß:
Biogene Aminosäuren und Arnide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.
Nukleinsäuren:
Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung;
Biochemie der Viren.
Angewandte Biochemie:
Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von
Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.1
CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern, Homogenisieren und Aufschließen).
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Meßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie)
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.
Qualitative und quantitative chemische-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne
chemische-physikalische Methoden.
Mikrobiologische Methoden:
Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.1
BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 2.1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Merkmale lebender Systeme:
Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.
Stoff- und Energiewechsel:
Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.
Reiz- und Bewegungsphysiologie:
Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.
Ökologie:
Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).
Ökozoologie:
Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation.
Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.
Methoden:
Arbeits- und Dokumentationsmethoden der allgemeinen Biologie, der Botanik und der Zoologie.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 2.1
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,
PFLANZENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.
Der Schüler soll die häufigsten Gemüsearten kultivieren können. Er soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.
Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Boden:
Bodenkunde und Wachstumsfaktoren.
Produktion am Ackerland:
Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte
(Knollenfrüchte, Brassica-Rüben, Zichorie).
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Gemüsebau:
Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau (Kohl-, Frucht-, Wurzel-, Zwiebel-, Hülsenfrucht und Blattgemüse, ausdauernde Gemüse, Gewürzkräuter); Bedeutung des Gemüsebaues (Gemüsegeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung).
Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:
Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.
Sonderkulturen:
Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Feldfutterbau:
Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.
Produktion am Dauergrünland:
Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Erfassen der Kulturansprüche und der daraus folgenden Kulturmaßnahmen. In den Themenbereichen „Feldfutter'' und „Grünland'' empfiehlt sich hinsichtlich der Zielsetzung der Fachrichtung unter Umständen exemplarische Behandlung und Verzicht auf Vollständigkeit.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe gehören zur Behandlung der Kulturpflanzen des Ackerlandes folgende Themen: Standortansprüche, Saatgut, Kulturmaßnahmen, Ernte, Lagerung, Verwertungsarten. Die Themenabfolge kann den örtlichen Vegetationsverhältnissen angepaßt werden. Für Planungsaufgaben wie Erstellen eines Fruchtfolge-, Nutzungs- und Düngeplanes erweisen sich Angaben aus einem Betrieb (zB Praxisbetrieb, Schulwirtschaft, elterlicher Betrieb) als zweckmäßig.
Zur Unterstützung der Bearbeitung von Aufgaben, die dem Schüler im Unterricht gestellt werden, dienen Exkursionen und Lehrausgänge in landwirtschaftliche und gartenbauliche Versuchsanstalten, Zuchtbetriebe und ähnliche Einrichtungen sowie in weiterverarbeitende Betriebe (zB Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien).
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im III. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenanalyse (Klima, Produktion, Züchtung); Untersuchung (Boden, Saatgut, Pflanzenschutz); Planung (Fruchtfolge, Düngung, Saatpflege, Unkrautbekämpfung, Grünlandnutzung); Bestimmung und Beurteilung (Düngemittel, Sorten, Entwicklungsstadien der Kulturpflanzen und Unkräuter); Versuchswesen (Planung und Auswertung).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Aufstallung und Haltung:
Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).
Tierhygiene:
Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und
anzeigepflichtige Seuchen.
Zucht- und Absatzorganisation:
Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Genetik:
Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabiltät, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.
Tierische Produkte:
Gewinnung unter Beachtung der Aspekte der Fütterung, Verarbeitungsmöglichkeiten (Milch; Fleisch; Eier; Wolle, Nebenprodukte).
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im Übrigen siehe Anlage 1.1 Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im Übrigen siehe Anlage 1.1
LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Begriffe und Methoden:
Bauweisen (Massiv-, Block-, Fachwerks-, Rahmen-, Scheiben-, Skelett und Schalenbauweise; Sonderbauweisen). Baustatik (Belastungsannahme, Kräfteverlauf und Spannungen). Bauphysik und Baubiologie (Wärmedämmung, Wärmeverlustrechnung, Wärmebilanz, Schalldämmung, Feuchtigkeitsisolierung; Lüftung; Brandverhalten der Baustoffe; Wasserdampfdiffusion; baubiologische Gesichtspunkte). Bauvorbereitung. Bauleitung und Bauaufsicht.
Hochbau:
Bauentwurf (Maße, Formen, Proportionen, Farben, Lage;
Planungsprozeß; Flur-, Hof- und Siedlungsformen). Bäuerliches Wohnhaus (Gebäudetypen; allgemeine Anforderungen; Raumgruppen; Neu-, Zu- und Umbauten). Wirtschaftsbauten (Ställe, Berge- und Lagerräume;
Düngersammelstätten für Fest- und Flüssigmist; Silobauten;
Maschineneinstellräume; Garagen).
Tiefbau:
Wegebau. Entwässerung (Arten, Bestandteile und Wirkungsweisen, Bauausführung).
Wasserversorgung (Aufgaben, Wasserbedarf, Wasserbeschaffung durch Brunnen und Quellen, Aufbereitung). Kanalisation und Kleinkläranlagen (Aufgaben, Arten, Materialien, Bauausführung). Bauteile und Baukonstruktionen (Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Dachwerk, Türen; Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Heizung; Putz, Verkleidungen; Fußböden; Verkehrsflächen).
Wirtschaftlichkeit:
Baukostenberechnung, Baufinanzierung (Erstellung eines Finanzierungsplanes, Bauförderung). Bauabrechnung. Baurecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vermeidung von Baufehlern, zur Landschaftsgestaltung und zum Umweltschutz. Demgemäß kommt im Themenbereich „Baurecht'':
bundeseinheitlichen Bauvorschriften und dem Verfahrensrecht besondere Bedeutung zu.
Die Abfolge der Lehrinhalte folgt zweckmäßigerweise (auch im Themenbereich „Bauteile und Baukonstruktionen'') der Chronologie der Bauabwicklung.
Die Anschaulichkeit und der Praxisbezug werden durch bildliche Darstellungen und Baustoff und Bauteilproben sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge zu landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden erhöht.
Im Themenbereich „Hochbau'' werden von jedem Schüler zwei Planungen für Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude (Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:100) erwartet, von denen eine auch in Gruppenarbeit erstellt werden kann.
LANDMASCHINENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können.
Der Schüler soll insbesondere berufsrelevante Begriffe und Methoden aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel in der Landwirtschaft anwenden können. Er soll die gebräuchlichsten Werkstoffe, Energieträger, Schmierstoffe und Maschinenelemente kennen.
Der Schüler soll den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen auf inner- und überbetrieblicher Ebene unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können. Er soll Arbeitsketten in der Pflanzen- und Tierproduktion analysieren und optimieren können.
Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Produkte und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll technische Einrichtungen grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Mechanik:
Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).
Festigkeit:
Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).
Elektrotechnik:
Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, Ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).
Technisches Zeichnen:
Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Werkstoffe und Hilfsstoffe:
Eisenmetalle; Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; synthetische Kunststoffe; Treibstoffe; Schmiermittel.
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (lösbare und nicht lösbare); Bewegungselemente (Wellen, Lager, Kupplungen, Zahnradgetriebe, Riementriebe, Kettentriebe).
Förder- und Transporteinrichtungen:
Traktor, Motorkarren, mechanische und pneumatische
Fördereinrichtungen.
Energietechnische Einrichtungen:
Solaranlagen; Wärmepumpen; Windkraftanlagen; Bioenergieanlagen.
Arbeits- und Verfahrenstechnik:
Arbeitstechnik (Arbeitszergliederung, Arbeitsermittung (Anm.: richtig: Arbeitsermittlung)); Verfahrenstechnik (Fließverfahren, absätzige Verfahren). Arbeitstechnik (Arbeitszergliederung, Arbeitsermittung Anmerkung, richtig: Arbeitsermittlung)); Verfahrenstechnik (Fließverfahren, absätzige Verfahren).
Organisation der Mechanisierung:
Eigenmechanisierung; Maschinengemeinschaften; Maschinenringe;
Lohnmechanisierung.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Ermittlung von Kosten und Grenzen der Mechanisierung:
Kostenfaktoren und Gesamtkosten der Mechanisierung; wirtschaftliche Einsatzgrenzen, Grenzen durch soziale und ökologische Auswirkungen. Einschlägige Rechtsvorschriften.
Technik der Bodenbearbeitung:
Pflüge; Fräsen; Pflugfolgegeräte.
Technik bei Anbau, Pflege und Pflanzenschutz:
Sämaschinen (Drill- und Einzelkornsämaschinen); Pflanz- und Legemaschinen; Pflanzenschutzgeräte.
Technik bei Düngung und Beregnung:
Pumpen und Beregnungsanlagen; Geräte zur Flüssig- und Festmistausbringung; Handelsdüngerstreuer.
Technik bei der Futterernte:
Mähwerke; Heuwebegeräte; Bergemaschinen; Einrichtungen zur Futterkonservierung.
Technik bei der Getreide- und Körnermaisernte:
Getreideernte; Körnermaisernte; Körnertrocknung; Kornkonservierung;
Saatgutreinigung.
Technik bei der Hackfruchternte:
Zuckerrübenernte; Futterrübenernte; Kartoffelernte.
Technik bei der Ernte von Öl- und Eiweißpflanzen und Sonderkulturen.
Technik in der Tierproduktion:
Mahl- und Mischanlagen; Silofräsen; Fütterungsanlagen; Melk und Milchkühlanlagen; Entmistungsanlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei Bedienung, Wartung, Einstellung, Reparatur sowie bei der wirtschaftlichen und umweltbewußten Planung des Einsatzes landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler bzw. verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg in den Gegenstand nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.
Beispiele für Schüleraktivitäten zu den Themenbereichen „Mechanik'', „Festigkeit'' und „Elektrotechnik'': einfache Statikbeispiele, die rechnerisch und zeichnerisch zu lösen sind; einfache Dynamikbeispiele im Zusammenhang mit Leistung, Drehmoment, Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit; Rechenaufgaben im Zusammenhang mit dem Ohmschen Gesetz, der Schaltung von Widerständen, der elektrischen Arbeit und Leistung, der Stromaufnahme und der Phasenverschiebung bei Wechsel- und Drehstrom; Aufgaben zur Dimensionierung von Werkstücken, die auf Zug, Druck, Abscherung, Biegung oder Verdrehung beansprucht werden. Im Themenbereich „Technisches Zeichnen'' kommt dem Lesen technischer Zeichnungen für die Ersatzteilbestellung und für Reparatur- und Wartungsarbeiten größere Bedeutung zu als dem selbständigen Anfertigen normgerechter Zeichnungen.
Im Themenbereich „Werkstoffe und Hilfsstoffe'' erhalten bei der Behandlung der Werkstoffe jene Eigenschaften zweckmäßigerweise Vorrang, die für Bedienung, Wartung und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen bedeutsam sind. Bei der Behandlung der Energieträger können Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Nutzung von Alternativenergien sowie die Umweltbelastung besonders gut herausgearbeitet werden.
Im Themenbereich „Maschinenelemente'' können typische intakte und defekte Maschinenelemente anhand ihrer äußeren Kennzeichen gezeigt und auf Fehlermöglichkeiten untersucht werden. Beispiele für Schüleraktivitäten: schematische oder zeichnerische Darstellung von Maschinenelementen, Beschreibung ihrer Funktionsweise, Eigenschaften und Fehlerursachen.
Im Themenbereich „Fördereinrichtungen'' kommt dem Traktor zentrale Bedeutung zu. Analogien mit anderen landwirtschaftlichen Maschinen sowie mit Straßenfahrzeugen können der Vertiefung des Verständnisses dienen. Beispiele für Schüleraktivitäten: Baugruppen schematisch darstellen; Auswahlkriterien angeben; Fördereinrichtungen warten, Fehlerquellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung und zum Unfallschutz in Beispielsfällen ermitteln; die Eignung von Transport- und Fördereinrichtungen für bestimmte landwirtschaftliche Aufgaben beurteilen.
In den Bereichen „Wirtschaftlichkeit der Landmaschinentechnik'' erscheint die Analyse des Beitrages überbetrieblicher Maßnahmen zur Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Arbeitsverfahren besonders wichtig. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maschinen empfiehlt es sich, die neutralen Richtwerte für Maschinenselbstkosten des Kuratoriums für Landtechnik zu verwenden.
Beispiele für Schüleraktivitäten: Maschinenkosten und wirtschaftliche Einsatzgrenzen von Maschinen errechnen; organisatorische Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten planen; die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeiten nach arbeitstechnischen Gesichtspunkten zergliedern und Arbeitsketten analysieren.
Bei der Auswahl der speziellen Maschinen und technischen Einrichtungen können die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter als Kriterien gelten. Als Schwerpunkte der Behandlung empfehlen sich Funktion, Aufbau, Bedienung, Wartung, Erkennung und Behebung von Störungen und Unfallschutzmaßnahmen. Typenspezifische Merkmale von Maschinen und technischen Einrichtungen treten zugunsten der ausführlichen Behandlung einer häufig vorkommenden Bauart zweckmäßigerweise in den Hintergrund. Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten im Einklang mit ihrem praktischen, zeitlichen Einsatz behandelt.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden. Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden.
Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Planung einer Belüftungs- oder Trocknungsanlage, einer Beregnungsanlage, einer Arbeitskette, einer Betriebseinrichtung, einer Technisierung in der Milchkuhhaltung unter Beachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen, Planung energietechnischer Einrichtungen; Analyse der Mechanisierung eines landwirtschaftlichen Betriebszweiges.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.1
RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.1
AGRARMARKETING UND FREMDENVERKEHR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung und Dynamik der Agrarmärkte beurteilen können. Er soll die Instrumentarien des modernen Marketings einsetzen können und die Absatzstrukturen für Agrarprodukte kennen und nutzen können. Er soll für die Sensibilität der Mitbürger beim Lebensmittelkonsum Verständnis haben.
Der Schüler soll die kulturelle, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs kennen. Er soll die Möglichkeiten des bäuerlichen Fremdenverkehrs realistisch beurteilen und verwirklichen können. Er soll Fremdenverkehrsangebote erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Agrarmarketing:
Besonderheiten der Agrarmärkte (spezielle Gesetzmäßigkeiten; landwirtschaftliche Marktordnung). Marktforschung und Marktbeeinflussung durch Körperschaften und weltwirtschaftliche Ereignisse, nationale und internationale Märkte und Wettbewerbsordnungen. Marktbeeinflussung durch Unternehmer.
Fremdenverkehr:
Volkswirtschaftliche, kulturelle und politische Bedeutung des Fremdenverkehrs, Gästeströme in Österreich und in Europa. Sommer- und Wintertourismus (Motive der Urlauber und Anforderungen an private und öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen).
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Agrarmarketing:
Marktbeobachtung, Marktinformation. Distributionspolitik (Verpackungseinheiten und -größen, Marken, Absatzwege, Absatzformen). Produktpolitik (Erprobung der Marktgängigkeit von Produkten, Suche nach neuen Produkten).
Preispolitik (kosten deckender Preis, Marktpreis, preisgedeckte Kosten, Preisdumping, betriebswirtschaftliche Konsequenzen).
Bäuerliche Gästebeherbergung:
Angebotsmöglichkeiten des bäuerlichen Betriebes, betriebswirtschaftliche und familiäre Konsequenzen, volkswirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Agrarmarketing:
Direkte und indirekte Vermarktung (Formen, Vor- und Nachteile, Rechtsvorschriften). Märkte für einzelne landwirtschaftliche Produkte (Situation, Rahmenbedingungen, Dynamik). Rahmenbedingungen für die Agrarmärkte (wirtschaftliche Entwicklung, Selbstversorgungsgrad, Struktur des privaten Verbrauches, Ernährungs- und Verbrauchsverhalten). Lebensmittelbe- und -verarbeitende Unternehmen.
Betriebswirtschaft des Fremdenverkehrs:
Werbung. Zimmerplan. Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei. Gästebetreuung. Schriftverkehr. Fremdenverkehrsrecht (gesetzliche Definitionen); landwirtschaftlicher Nebenerwerb durch Privatzimmervermietung, Gast- und Schankbetrieb, Ausflugsverkehr; Gewerbe- und Steuerrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der landwirtschaftlichen Betriebsführung und bei Vermarktungsorganisationen. Lehrausgänge und Exkursionen zu Märkten, Vermarktungseinrichtungen und zu Fremdenverkehrsbetrieben sowie die Planung und Durchführung von Projekten erhöhen den Praxisbezug. Diskussionsveranstaltungen mit Vermarktungsfachleuten erhöhen den Aktualitätsbezug.
Die Selbsttätigkeit der Schüler wird durch Sammeln und Auswerten von Marktberichten sowie von einschlägigen Fremdenverkehrsinformationen gefördert.
PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Organisationsform und Inhalt:
Die Dauer des Pflichtpraktikums hat vier Wochen zu betragen. Es soll nach Möglichkeit in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden und auch planerische Tätigkeiten umfassen. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach dem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
OBSTBAU UND BIENENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der einzelnen Obstgewächse kennen.
Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte, der Lagerung und des Absatzes von Obst kennen. Er soll Neuanlagen unter Beachtung der Boden- und Klimaansprüche der Obstpflanzen sowie der Anforderungen des Marktes und der Eigenversorgung planen können.
Der Schüler soll das Leben und das Verhalten der Biene und des Bienenvolkes verstehen. Er soll die Bedeutung der Honigbiene für die Landwirtschaft und für die Volksernährung kennen.
Der Schüler soll Bienenprodukte kennen und sie analysieren und bewerten können. Er soll die Maßnahmen zur umweltgerechten Bienenvölkerführung kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Verfahren im Obstbau:
Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz, Frost- und Hagelschutz), Lagerung; Planung und Errichtung von Obstanlagen.
Spezieller Obstbau:
Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau; Betriebs- und
marktwirtschaftliche Fragen.
Anatomie und Physiologie der Biene:
Arbeiterin, Königin, Drohne; Kastendefinition. Ernährung und Vorratsbildung.
Imkereibetrieb:
Beutensysteme; Betriebsweisen; Produktgewinnung, -lagerung und
-verkauf.
Produktanalyse:
Wachs und Mittelwände, Pollen. Honig.
Völkerführung und Völkerpflege:
Pflegemaßnahmen und Kontrollen je nach Jahreszeit. Hygiene; Standbeurteilung, Epidemiologie. Vermehrungs- und Hochleistungszucht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens im landwirtschaftlichen Obstbau und im imkerischen Alltag.
Die Absprache mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Biologie und angewandte Biologie'' ist wegen der begrifflichen Abstimmung wichtig. Produktionstechnische Fragen und Planungsaufgaben können in direktem Kontakt mit Betrieben realitätsnah erfaßt werden.
Modelle und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.
JAGD UND FISCHEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.1
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch drei. Jahrgang
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch vier. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, II. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch zwei. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
VOLKSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch vier. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch fünf. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mit Freude singen und Musik, insbesondere musikalische Kunstwerke, hören; er soll auch Freude an der musikalischen Gemeinschaftsleistung empfinden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Notenlehre und Tonsysteme:
Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Blattlesen (ein- und zweistimmig). Durtonleiter.
Gesang:
Atemübungen. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Notenlehre und Tonsysteme:
Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur.
Blattlesen (mehrstimmig). Molltonleiter.
Gesang:
Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Tonsysteme:
Transposition.
Gesang:
Österreichische und fremdländische Volkslieder.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
LEIBESÜBUNGEN
Siehe sinngemäß BGBl. Nr. 37/1989 Siehe sinngemäß Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,
HAUSWIRTSCHAFT
Lehrstoff:
Siehe Anlage 1
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, II. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch zwei. Jahrgang
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang Siehe Anlage 1, römisch drei. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1
D. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1
Lehrstoff:
Siehe Anlage 1
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1