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Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.08.1988 — BGBl. Nr. 311/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.08.198831.07.1991 BGBl. Nr. 311/1988 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,

Typ

Vertrag – DDR

Inkrafttretensdatum

01.08.1988

Außerkrafttretensdatum

31.07.1991

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

Viertes Übereinkommen über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1988 bis 1991

StF: BGBl. Nr. 311/1988

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 64, mit 1. August 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, nachfolgend als Seiten bezeichnet, sind,

geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu vertiefen

sowie einen Beitrag zur „Weltdekade der kulturellen Entwicklung 1988-1997'' zu leisten,

zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft *1), unterzeichnet am 31. März 1978 in Berlin,

wie folgt übereingekommen:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1979,

Gesetzesnummer

10009662

Dokumentnummer

NOR11009853

Alte Dokumentnummer

N7198810158A