Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 12
(1)Absatz eins,Beide Seiten werden die Anliegen, die die jeweils andere Seite im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 200. Todestag von Wolfgang Amadeus Mozart im Jahre 1991 und anderen nationalen und internationalen Jubiläen, Feierlichkeiten und Festivals vorträgt, wohlwollend prüfen und begrüßen wissenschaftliche, künstlerische und kulturpolitische Maßnahmen auf kommerzieller und nichtkommerzieller Ebene.
(2)Absatz 2,Das Ministerium für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik beabsichtigt, im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms als Beitrag zur Edition der neuen Mozartausgabe die seit 1955 jährlich gezahlte Mozart-Dankspende von 20 000 M zugunsten der Internationalen Stiftung Mozarteum Salzburg fortzusetzen.
(3)Absatz 3,Die österreichische Seite teilt mit, daß das Amt der Burgenländischen Landesregierung die gegenseitige Teilnahme an Tagungen bzw. kulturellen Veranstaltungen im Zeichen Franz Liszts anregt und gegenseitige Studienaufenthalte zur Franz Liszt-Forschung begrüßt.
Dokumentnummer
NOR12122298
Alte Dokumentnummer
N7198813249H