Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 34Artikel 34
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 34
(1)Absatz eins,Beide Seiten setzen ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Landeskunde, Sprach- und Literaturwissenschaft fort und ermutigen zur direkten Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen wissenschaftlichen Institutionen auf diesen Gebieten.
(2)Absatz 2,Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen der entsendenden Seite je einen Lektor für Sprachwissenschaften und für neuere österreichische Literatur bzw. Literatur der Deutschen Demokratischen Republik für die Dauer eines Studienjahres aus.
(3)Absatz 3,Beide Seiten führen im Jahre 1988 ein gemeinsames Seminar zum Thema „Die österreichische und deutsche Literatur im Kampf gegen Nationalsozialismus und Krieg'' durch.
Schlagworte
Sprachwissenschaft
Dokumentnummer
NOR12122320
Alte Dokumentnummer
N7198813271H