Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 4
Beide Seiten führen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms in der Republik Österreich die dritte gemeinsame Konferenz zum Thema „Restaurierung und Denkmalpflege'' unter der Schirmherrschaft des Ministers für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich durch.
Die österreichische Seite stellt für die Teilnehmer aus der Deutschen Demokratischen Republik ein Kontingent von 30 Personentagen zur Verfügung.
Die Details der Vorbereitung und Durchführung dieser Konferenz werden gesondert vereinbart.
Dokumentnummer
NOR12122291
Alte Dokumentnummer
N7198813242H