Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 45Artikel 45
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 45
(1)Absatz eins,Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit zwischen den Pädagogischen Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik und den Pädagogischen Akademien des Bundes der Republik Österreich, insbesondere der Pädagogischen Hochschule „Karl Friedrich Wilhelm Wander'' in Dresden mit der Pädagogischen Akademie des Bundes in Wien und der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit der Pädagogischen Akademie des Bundes in Kärnten.
(2)Absatz 2,Die genannten Institutionen tauschen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms zum Zwecke des Informations- und Erfahrungsaustausches Experten für eine Gesamtdauer von jeweils 50 Personentagen auf folgenden Gebieten aus:
Aus- und Weiterbildung der Lehrer;
Ziele, Inhalte und methodische Gestaltung ausgewählter Unterrichtsfächer (Fremdsprachen, Mathematik, Geographie);
Fachdidaktik sowie Einsatz und Entwicklung von Unterrichtsmitteln für den Fremdsprachenunterricht.
Schlagworte
Informationsaustausch, Ausbildung
Dokumentnummer
NOR12122331
Alte Dokumentnummer
N7198813282H