Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 46Artikel 46
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 46
Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit zwischen der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik und den Abteilungen des Zentrums für Schulversuche und Schulentwicklung in Wien, Klagenfurt und Graz. Die genannten Institutionen tauschen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms zum Zwecke des Informations- und Erfahrungsaustausches pädagogische Dokumentationen, Periodika sowie Forschungsberichte aus und entsenden Experten für eine Gesamtdauer von jeweils 20 Personentagen auf folgenden Gebieten:
Schulversuche und Schulentwicklung, pädagogische und psychologische Untersuchungen;
Erarbeitung und Einführung von Lehrplänen, Lehrplantheorie;
Inhalt und Methoden der Informatikausbildung.
Schlagworte
Informationsaustausch
Dokumentnummer
NOR12122332
Alte Dokumentnummer
N7198813283H