Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 6
Beide Seiten begrüßen die Zusammenarbeit des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels in Wien. Die Möglichkeit der Durchführung einer gemeinsamen Buchausstellung aus beiden Ländern während des Gültigkeitszeitraums dieses Arbeitsprogramms wird geprüft.
Dafür wird ein Austauschkontingent von jeweils 21 Personentagen vorgesehen.
Dokumentnummer
NOR12122292
Alte Dokumentnummer
N7198813243H