Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 7
(1)Absatz eins,Beide Seiten fördern Initiativen, um die Literatur des anderen Landes, einschließlich der Kinder- und Jugendliteratur, in der zwischen den entsprechenden Einrichtungen vereinbarten Form bekannt zu machen, und nützen die Möglichkeit, literarische Werke durch Veröffentlichungen und andere geeignete Formen zu verbreiten.
(2)Absatz 2,Sie empfehlen die gegenseitige Teilnahme an internationalen Buchausstellungen und Messen, darunter an
der Internationalen Leipziger Buchmesse,
der Ausstellung „Schönste Bücher aus aller Welt'' in Leipzig,
der Internationalen Buchkunstausstellung (iba) in Leipzig, 1989, und
vergleichbaren Buchausstellungen in Österreich.
(3)Absatz 3,Die österreichische Seite weist darauf hin, daß von der Stadt Wien jährlich drei bis vier Autoren aus der Deutschen Demokratischen Republik eingeladen werden.
Schlagworte
Kinderliteratur
Dokumentnummer
NOR12122293
Alte Dokumentnummer
N7198813244H