Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1988Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 8
Beide Seiten tauschen in den Jahren 1990/1991 je eine (gegebenenfalls eine gemeinsame) Ausstellung aus dem zeitgenössischen Kunstschaffen ihrer Länder zur Thematik „Die Frau als Künstlerin'' aus, die durch ein Rahmenprogramm ergänzt werden soll. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte wird pro Ausstellung ein Kontingent von jeweils 40 Personentagen bereitgestellt. Die Modalitäten des Rahmenprogramms wie Filme, Lesungen, Konzerte, Vorträge ua. werden gesondert geregelt. Beide Seiten tauschen in den Jahren 1990 aus 1991, je eine (gegebenenfalls eine gemeinsame) Ausstellung aus dem zeitgenössischen Kunstschaffen ihrer Länder zur Thematik „Die Frau als Künstlerin'' aus, die durch ein Rahmenprogramm ergänzt werden soll. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte wird pro Ausstellung ein Kontingent von jeweils 40 Personentagen bereitgestellt. Die Modalitäten des Rahmenprogramms wie Filme, Lesungen, Konzerte, Vorträge ua. werden gesondert geregelt.
Dokumentnummer
NOR12122294
Alte Dokumentnummer
N7198813245H