Norm Wahl der Klassenelternvertreter× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Wahl der Klassenelternvertreter Fassungen (Gesetz) ab 31.05.2012 — BGBl. II Nr. 185/2012▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.09.2020 § → § BGBl. II Nr. 264/2020 13.06.202031.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 264/2020 01.09.201212.06.2020 § → § BGBl. II Nr. 185/2012 31.05.201231.08.2012 § → § BGBl. II Nr. 185/2012 01.09.198830.05.2012 BGBl. Nr. 285/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.05.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeine Bestimmung§ 2WahlvorschlägeWahlvorsitzender§ 3§ 4Wahl des Klassenelternvertreters (Stellvertreters)§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11