Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1988Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
I. WISSENSCHAFTrömisch eins. WISSENSCHAFT
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Rat der Akademien der Wissenschaften und Künste Jugoslawiens auf Grundlage des zwischen ihnen geschlossenen Abkommens vom 7. Mai 1981.
(2)Absatz 2,Insbesondere begrüßen sie die Zusammenarbeit der Historiker und die regelmäßig stattfindenden österreichisch-jugoslawischen Historikertagungen, die durch dieses Abkommen gefördert werden.
Dokumentnummer
NOR12122205
Alte Dokumentnummer
N7198812994H