Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1988Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 24
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien werden die Entsendung von Einladungen seitens der Veranstalter zur Teilnahme von Vertretern aus dem anderen Staat als Beobachter an internationalen Musik- und Theaterveranstaltungen unterstützen.
(2)Absatz 2,Die entsprechenden Veranstalter in Jugoslawien werden während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Einladungen für die Teilnahme der österreichischen Experten an folgenden Veranstaltungen aussprechen:
Festival des jugoslawischen Theaters in Sarajevo (1 Beobachter, 1987, für die Dauer von 7 Tagen)
Biennale des jugoslawischen Puppentheaters, Bugojno (1 Beobachter während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens für die Dauer von 7 Tagen)
Jugoslawische Theaterspiele (ein Beobachter alljährlich)
Internationales Symposium der Theaterkritiker und der Theaterwissenschafter in Novi Sad (ein Teilnehmer, 1988).
(3)Absatz 3,Die österreichische Seite wird die Einladung der jugoslawischen Experten als Beobachter an folgenden Veranstaltungen unterstützen:
Tage der neuen Musik in Feldkirch
Szene der Jugend in Salzburg
Internationale Theaterwoche „Spektrum''
Kärntner Kulturtage - Koroski kulturni dnevi
Niederösterreichisches Donaufestival.
Für diesen Austausch stellt die österreichische Seite während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens 21 Personentage zur Verfügung.
Schlagworte
Musikveranstaltung
Dokumentnummer
NOR12122228
Alte Dokumentnummer
N7198813017H