Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1988Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 8
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen den Austausch von Stipendien für die Teilnahme an Seminaren für Sprache und Literatur in Österreich und in Jugoslawien.
(2)Absatz 2,Die jugoslawischen Veranstalter stellen jährlich Kurzstipendien für folgende Seminare zur Verfügung:
- Treffen der Slawisten
in Belgrad - 3 Stipendien
- Seminar der slowenischen
Sprache, Literatur
und Kultur in
Ljubljana - 4 Stipendien
- Jugoslawisches Seminar
für ausländische
Slawisten in
Zadar und Sarajevo - 1 Stipendium
- Zagreber Slawistenschule,
Zagreb-Dubrovnik - 2 Stipendien
- Seminar für mazedonische
Sprache, Literatur
und Kultur in Ohrid - 2 Stipendien
(3)Absatz 3,Die österreichische Vertagspartei (Anm.: richtig: Vertragspartei) gewährt jugoslawischen Studierenden und graduierten Akademikern jährlich 4 einmonatige Kurzstipendien zum Besuch von Sommersprachkursen oder zur Durchführung von selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten.Die österreichische Vertagspartei Anmerkung, richtig: Vertragspartei) gewährt jugoslawischen Studierenden und graduierten Akademikern jährlich 4 einmonatige Kurzstipendien zum Besuch von Sommersprachkursen oder zur Durchführung von selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten.
Dokumentnummer
NOR12122212
Alte Dokumentnummer
N7198813001H