Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Akademie-Organisationsgesetz 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 25/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/1998Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. die zahlreichen Übergangsbestimmungen inZum Außerkrafttreten vergleiche die zahlreichen Übergangsbestimmungen in
§ 75, BGBl. I Nr. 130/1998 sowie die Inkrafttretens- undParagraph 75,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998, sowie die Inkrafttretens- und
Außerkrafttretensbestimmungen in § 78 Abs. 4 und 5.Außerkrafttretensbestimmungen in Paragraph 78, Absatz 4 und 5,
Text
Hochschuldozenten
§ 18. (1) Die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein künstlerisches oder künstlerisch-wissenschaftliches Fach in seinem ganzen Umfang oder für ein selbständiges Teilgebiet eines solchen Faches wird an der Akademie nach Maßgabe folgender Bestimmungen erworben.Paragraph 18, (1) Die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein künstlerisches oder künstlerisch-wissenschaftliches Fach in seinem ganzen Umfang oder für ein selbständiges Teilgebiet eines solchen Faches wird an der Akademie nach Maßgabe folgender Bestimmungen erworben.
(2)Absatz 2,Die Lehrbefugnis als Hochschuldozent wird vom Akademiekollegium auf Grund eines Habilitationsverfahrens verliehen. Ein Dienstverhältnis wird hiedurch nicht begründet. Der Beschluß ist dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung schriftlich mitzuteilen.
(3)Absatz 3,Das Habilitationsverfahren gliedert sich in folgende Abschnitte:
Prüfung des Ansuchens des Bewerbers auf dessen Eignung im allgemeinen;
Begutachtung der Habilitationsarbeit und der sonstigen künstlerischen (künstlerisch-wissenschaftlichen) Arbeiten des Bewerbers verbunden mit einer Aussprache über die angeführten Arbeiten;
Begutachtung der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers.
Dokumentnummer
NOR12122479
Alte Dokumentnummer
N7198817272J