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§ 35 AOG

Fassungen
01.10.1988 bis 30.09.1998
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3501.10.198830.09.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Akademie-Organisationsgesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 35

Inkrafttretensdatum

01.10.1988

Außerkrafttretensdatum

30.09.1998aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/1998

Abkürzung

AOG

Index

72/01 Hochschulorganisation

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche die zahlreichen Übergangsbestimmungen in

Paragraph 75,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998, sowie die Inkrafttretens- und

Außerkrafttretensbestimmungen in Paragraph 78, Absatz 4 und 5,

Text

Paragraph 35, Der Vorsitzende der Kommission ist in der vom dienstältesten Ordentlichen Hochschulprofessor der Kommission einzuberufenden und zu leitenden konstituierenden Sitzung aus dem Kreise der Ordentlichen Hochschulprofessoren oder der Gruppe von Hochschulangehörigen gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 5,, die in einem der Akademie zugeordneten Dienstverhältnis zum Bund stehen, zu wählen. Paragraph 27, Absatz 4, erster Satz, Absatz 5, dritter bis letzter Satz und Absatz 6, ist sinngemäß anzuwenden. In Kommissionen, die für das Berufungsverfahren der Ordentlichen Hochschulprofessoren, für die Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor oder als Hochschuldozent sowie für die Einladung von Gastprofessoren eingesetzt wurden, kann zum Vorsitzenden nur ein Ordentlicher Hochschulprofessor gewählt werden. In Kommissionen, die für die Behandlung von Angelegenheiten der Akademiedirektion, der Bibliothek, des Kupferstichkabinetts oder der Gemäldegalerie eingesetzt wurden, können zum Vorsitzenden auch die Leiter dieser Einrichtungen gewählt werden, sofern sie der Kommission mit beschließender Stimme angehören.

Gesetzesnummer

10009673

Dokumentnummer

NOR12122496

Alte Dokumentnummer

N7198817289J