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Art. 18

Fassungen
01.11.1989 bis 31.10.1993 — BGBl. Nr. 482/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1801.11.198931.10.1993 BGBl. Nr. 482/1989 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1989,

Typ

Vertrag – Norwegen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18

Inkrafttretensdatum

01.11.1989BGBl. Nr. 482/1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1993

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 18

Musik

Die Vertragsparteien ermutigen zu beiderseitigen Initiativen mit dem Ziel, die Kenntnis und Darstellung ihrer Aktivitäten und Errungenschaften auf dem Gebiet der Musik gegenseitig zu fördern.

  1. Litera a
    Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß der 200. Todestag von Wolfgang A. Mozart in beiden Ländern 1991 begangen werden wird. Die norwegische Vertragspartei teilt mit, daß das Institut für Musikwissenschaft an der Universität Oslo bestrebt sein wird, eine umfassende Feier dieses Ereignisses in Norwegen zu organisieren. Die Vertragsparteien werden direkte Zusammenarbeit zwischen dem Institut und österreichischen Institutionen, die mit der Begehung des 200. Todestages befaßt sind, ermutigen.
  2. Litera b
    Die Vertragsparteien nehmen auch zur Kenntnis, daß die
    1. Ziffer 150
      Geburtstage der norwegischen Komponisten Johan Svendsen
    und Edvard Grieg 1990 beziehungsweise 1993 gefeiert werden.
  3. Litera c
    Beide Vertragsparteien drücken ihre Genugtuung aus über die erfolgreiche Präsentation norwegischer Musik in Graz im Jahr 1986 und empfehlen die Vereinbarung gleichartiger Präsentationen in der Zukunft.
  4. Litera d
    Die norwegische Vertragspartei verweist auf die Jazz-Abteilungen des Musikkonservatoriums von Trondheim und der „Hochschule für Musik und darstellende Kunst'' in Graz. Beide Vertragsparteien würden eine direkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen auf dem Gebiet des Jazz begrüßen.
  5. Litera e
    Besondere Aufmerksamkeit wird auf das Festival von Oslo der Internationalen Gesellschaft für Zeitgenössische Musik (ISCM) im Jahr 1990 gelenkt.

Gesetzesnummer

10009677

Dokumentnummer

NOR12122771

Alte Dokumentnummer

N7198915950J