Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 482/1989Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 18
Musik
Die Vertragsparteien ermutigen zu beiderseitigen Initiativen mit dem Ziel, die Kenntnis und Darstellung ihrer Aktivitäten und Errungenschaften auf dem Gebiet der Musik gegenseitig zu fördern.
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß der 200. Todestag von Wolfgang A. Mozart in beiden Ländern 1991 begangen werden wird. Die norwegische Vertragspartei teilt mit, daß das Institut für Musikwissenschaft an der Universität Oslo bestrebt sein wird, eine umfassende Feier dieses Ereignisses in Norwegen zu organisieren. Die Vertragsparteien werden direkte Zusammenarbeit zwischen dem Institut und österreichischen Institutionen, die mit der Begehung des 200. Todestages befaßt sind, ermutigen.
Die Vertragsparteien nehmen auch zur Kenntnis, daß die
Geburtstage der norwegischen Komponisten Johan Svendsen
und Edvard Grieg 1990 beziehungsweise 1993 gefeiert werden.
Beide Vertragsparteien drücken ihre Genugtuung aus über die erfolgreiche Präsentation norwegischer Musik in Graz im Jahr 1986 und empfehlen die Vereinbarung gleichartiger Präsentationen in der Zukunft.
Die norwegische Vertragspartei verweist auf die Jazz-Abteilungen des Musikkonservatoriums von Trondheim und der „Hochschule für Musik und darstellende Kunst'' in Graz. Beide Vertragsparteien würden eine direkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen auf dem Gebiet des Jazz begrüßen.
Besondere Aufmerksamkeit wird auf das Festival von Oslo der Internationalen Gesellschaft für Zeitgenössische Musik (ISCM) im Jahr 1990 gelenkt.
Dokumentnummer
NOR12122771
Alte Dokumentnummer
N7198915950J