Die empfangende Vertragspartei deckt die erforderlichen Kosten für Reisen auf ihrem Staatsgebiet, wenn der Gast in mehr als einer Stadt vortragen soll, ebenso wie ein angemessenes
Taggeld:
In Norwegen gemäß Artikel 27.
In Österreich:
Für Aufenthalte bis zu zehn Tagen: Ein Taggeld für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben öS 830,- für Lektoren und Forscher; öS 930,- für Professoren oder Leiter von Forschungseinrichtungen. Für jede Universitätsstadt, in der Vorträge gehalten werden: öS 1.000,-.
Für einen Aufenthalt von vier Wochen: öS 13.500,- für Lektoren und Forscher, öS 16.500,- für Professoren oder Leiter von Forschungseinrichtungen.