Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 264/2020Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2020,
Text
Anlage 16
(Anm.: Schulbesuchsbestätigung als PDF dokumentiertAnmerkung, Schulbesuchsbestätigung als PDF dokumentiert
Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“Ziffer 7, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“
Art. 4 Z 13 der Novelle BGBl. II Nr. 264/2020 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 16 wird das Wort „Jahrganges“ durch das Wort „Jahrgang“ ersetzt.“.)Artikel 4, Ziffer 13, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2020, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 16 wird das Wort „Jahrganges“ durch das Wort „Jahrgang“ ersetzt.“.)