Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 78/2018Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018,
Text
Anlage 8
(Anm.: Das Vorprüfungszeugnis ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Das Vorprüfungszeugnis ist als PDF dokumentiert.
Z 9 und 10 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Ziffer 9 und 10 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.
10. In Anlage 8 wird die Wendung „Prüfer/Prüferin“ durch die Wendung „Prüfer/Prüferin/Prüferinnen“ ersetzt.“.)