Rechtstracker.at

Anl. 1/07

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0701.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    Erziehungswissenschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll sich der an Lehrer gestellte Forderungen bewußt sein und seine persönlichen Stärken und Schwächen kennen. Er soll bereit sein, die Einstellungen und das Verhalten anderer Menschen zu verstehen und ihnen tolerant gegenüberzutreten. Er soll zur Verbesserung seiner Fähigkeiten bereit sein und hiefür geeignete Methoden kennen.

Der Studierende soll die Ziele, Einflußfaktoren und Methoden der Erziehung von Schülern, insbesondere von Schülern land- und forstwirtschaftlicher Schulen, kennen; er soll sie analysieren und bewerten können. Er soll die Probleme der Erziehungspraxis kennen und aus den Lösungsmöglichkeiten sachgerecht auswählen können. Er soll Schüler in Problemsituationen beraten und mit Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung):
    Erziehungsbegriff:

Wesen, Begründung. Abgrenzung gegenüber Sozialisation und Bildung. Erziehungsnormen und Erziehungsziele (Bedeutung, Rechtfertigung, historische und soziokulturelle Bedingtheit; ideologiekritische Reflexion; Zielkonflikte; Ursachen von Mängeln in der Zielerreichung, Problematik der Erfolgskontrolle). Entwicklung des österreichischen Erziehungssystems, Abweichungen in anderen Ländern. In Rechtsvorschriften enthaltene Erziehungsaufträge.

Erziehungsfaktoren:

Entwicklungssituationen des Jugendlichen, Motivation. Mitschüler, Lehrer, Klassenvorstand, Schulgemeinschaft, Internat. Außerschulische Erziehungseinflüsse.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung, 1 Wochenstunde Seminar):
    Operationalisierung von Erziehungszielen:

Leistungsbereitschaft, Finden einer Position zwischen Anpassung und Selbstbehauptung, Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft, Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.

Erziehungsmethoden:

Führungsstile, Autorität, Lenkungsverhalten, Ordnung, Disziplin und Gehorsam. Schülermitbestimmung. Maßnahmen zur Schaffung eines förderlichen Schulklimas. Betreuungsformen. Erziehungsmittel; Technik des Erziehungsgesprächs. Erziehungsschwierigkeiten. Erzieherische Aspekte der Unterrichtsprinzipien, der Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen. Entwickeln eines eigenständigen Repertoires von Handlungsmöglichkeiten. Konflikte (Arten, Bewältigung).

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Einzelfallhilfe und Beratung:

Fertigkeiten und Einstellungen des Beraters. Schüler- und Elternberatung. Unterstützende Einrichtungen (Bildungsberatung, schulärztlicher und schulpsychologischer Dienst). Aktuelle Erziehungsprobleme, insbesondere im ländlichen Raum.

Lehrerrollen:

Selbstbild und Fremdbild gegenüber Schülern, Erziehungsberechtigten, Kollegen und Vorgesetzten. Vorbildfunktion.

Fachübergreifende Fähigkeiten:

Kooperation, Kritikannahme und Selbstkritik, Menschenführung, Organisation. Fortbildung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Förderung der Bereitschaft des Studierenden, an sich zu arbeiten;
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur unmittelbaren Verbesserung des Lehrerverhaltens;
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Bewältigung von Erziehungsaufgaben, insbesondere an land- und forstwirtschaftlichen Schulen;
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.
Die Bildungs- und Lehraufgabe wird umso besser erreicht werden können, je konkreter die Lehrinhalte sind; daher empfiehlt sich das Ausgehen von Fallbeispielen, auch aus Erfahrungen der Studierenden, und die Anleitung der Studierenden zu Beobachtung und Bewertung einschließlich Selbstbeobachtung und Selbstbewertung.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Kommunikationsbereitschaft, Schülerberatung

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122601

Alte Dokumentnummer

N7198910700X