Rechtstracker.at

Anl. 1/09

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0901.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

  1. Ziffer 4
    Pädagogische Psychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll psychologisches Wissen zur Bewältigung pädagogischer Probleme anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 1 Wochenstunde Seminar):
    Stellenwert der pädagogischen Psychologie:

Aufgabenstellung, Methoden, Theorien, Anwendungsbereiche.

Entwicklungspsychologie:

Anlage-, Umwelt- und Altersfaktoren (einzeln und im Zusammenwirken).

Lernpsychologie:

Klassische und operante Konditionierung, kognitive Lerntheorien,

Lernen und kognitive Entwicklung. Motivationspsychologie, Probleme

des Lernens in der Schule.

Neuropsychologie:

Biologische Grundlagen des Verhaltens, des Lernens und der Erziehung.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Tiefenpsychologie:

Schulen, Erkenntnisse, Praxisbezug.

Sozialpsychologie:

Interaktionen zwischen Individuen und Gruppen.

Anwendung auf Lehrer und Schüler, Berater und Klienten.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Differentielle Psychologie:

Individuelle Unterschiede bei den psychischen Funktionen und Kräften.

Interaktions- und Kommunikationspsychologie:

Kommunikationsmodelle und Kommunikationsstrukturen;

Gesprächsführung; Konfliktbewältigung.

Lern- und Verhaltensstörungen:

Lernstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychosomatische Phänomene (Erscheinungsformen, Ursachen, Möglichkeiten der Hilfestellung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Unterrichts- und Erziehungsprobleme. Daher erscheint das Ausgehen von Fallbeispielen besonders zweckmäßig.

Die verschiedenen Lösungsansätze zu gegebenen Problemen werden am besten in Diskussionen und Rollenspielen erarbeitet.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Anlagefaktor, Umweltfaktor, Interaktionspsychologie, Lernstörung, Unterrichtsproblem

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122603

Alte Dokumentnummer

N7198910702X