Rechtstracker.at

Anl. 1/11

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1101.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

6. Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll kulturelle Erscheinungen, insbesondere der bäuerlichen Kultur, systematisch untersuchen und kritisch zu ihnen Stellung nehmen können.

Der Studierende soll zur örtlichen, regionalen und überregionalen Kulturarbeit befähigt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung):
    Stellenwert der Volkskunde:
    Abgrenzung, Aufgaben; Entwicklung. Methoden und Arbeitsweisen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Grundbedürfnisse und Lebensweisen:

Nahrung; Kleidung; Bauen und Wohnen; Gesundheit; Arbeit und Wirtschaft; Freizeit; Musisches und Kreatives.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Bereiche und Probleme soziokulturellen Lebens:

Sprache und Namen; Brauch, Verhalten, Recht; Religion und Glaube; Heimat und Identität; Mobilität, Tourismus, Folklorismus.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis kultureller Prozesse, die Vielseitigkeit der behandelten Themen, der Bezug zu den einschlägigen Erfahrungen der Studierenden und die Aktualität.

Die Anregung zur aktiven Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen sowie Gruppenarbeit und Diskussionen fördern nicht nur die Kritikfähigkeit, sondern auch die Entwicklung schöpferischer Kräfte. Als besonders motivierend erweist sich die Einbeziehung von Informanten im Sinne der „Oral History''.

Schlagworte

Bildungsaufgabe

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122605

Alte Dokumentnummer

N7198910704X