Text
Methodik des Fachunterrichtes
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll den theoretischen und praktischen Unterricht an land- und forstwirtschaftlichen Schulen einschließlich der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung nach verschiedenen Unterrichtskonzepten zweckmäßig planen, durchführen und auswerten können.
Der Studierende soll die inhaltlichen Aspekte von Bildungsveranstaltungen in der berufsbezogenen Erwachsenenbildung planen und beurteilen können.
Der Studierende soll zur fachbezogenen Weiterbildung fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Semester (4 Wochenstunden Seminar, 8 Wochenstunden Übung):
Unterrichtsplanung:
Lehrplan (Analyse, sachliche und zeitliche Abfolge, Querverbindungen); Lehrziele (Auswahl, Formulierung, Rechtfertigung); Unterrichtsmittel (Analyse, Auswahl- und Bewertungskriterien, Herstellung, Einsatz). Planung von Unterrichtsabschnitten für den theoretischen und praktischen Unterricht (Lehrstoffauswahl, Lehrstoffstrukturierung, methodische Gestaltung).
Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsauswertung:
Erprobung und Auswertung von Unterrichtsabschnitten für den
theoretischen und praktischen Unterricht.
Semester (5 Wochenstunden Seminar, 8 Wochenstunden Übung):
Unterrichtsplanung:
Sozialformen, Unterrichtsmethoden (Abstimmung von Fachinhalt und Methode); Lerninhalte (Optimierung der Verständlichkeit). Planung von ganzen Unterrichtseinheiten nach verschiedenen Stufentheorien für den theoretischen und praktischen Unterricht. Schulveranstaltungen (Lehrschau, Fachexkursionen); Schaukastengestaltung.
Unterrichtsdurchführung und Auswertung:
Durchführung und Auswertung von Unterrichtseinheiten; Auswertung der Schulpraktikumsberichte des 2. Semesters.
Semester (4 Wochenstunden Seminar, 8 Wochenstunden Übung):
Unterrichtsplanung:
Lehrplan, Jahresplanung (Beispiele von Lehrstoffverteilungsplänen). Fachbezogene Probleme des Schulalltags.
Fachbezogene Aspekte der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung:
Wahl der Form, Bestimmung des qualitativen und quantitativen
Schwierigkeitsgrades, Durchführung, Auswertung.
Unterrichtsauswertung:
Analyse und Auswertung der Schulpraktikumsberichte des 3. Semesters.
Persönliche Weiterbildung:
Literatur, Institutionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit für die Bewältigung von Unterrichtssituationen im jeweiligen Unterrichtsgegenstand an land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
Um Vorkenntnisse rechtzeitig zu berücksichtigen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, ist die Absprache über die Abfolge von Lehrinhalten mit den Lehrern bzw. Lehrbeauftragten der Pflichtgegenstände „Unterrichtswissenschaft'' und „Beratungslehre und Erwachsenenbildung'' wichtig.
Die Erprobung und Analyse von Unterrichtsausschnitten und ganzen Unterrichtseinheiten trägt wesentlich zur Befähigung zum eigenständigen Planen des Unterrichtes und zur eigenen Beurteilung des Lehrverhaltens bei.
Sorgfältig ausgewählte Lehrbesuche erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes. Gezielte Unterrichtsbeobachtungen, schriftliche Aufzeichnungen und audiovisuelle Mitschnitte erleichtern die Unterrichtsanalyse.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die Gegenstandsbereiche der land- und forstwirtschaftlichen Schulen erfolgt nach folgendem Schema:
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Gegenstandsbereich Wochenstunden
(S = Seminar, Ü = Übg) Semester
1 2 3 4
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Landwirtschaft und Gartenbau (nur für
Absolventen der Höheren Lehranstalt
für Land- und Hauswirtschaft) ....... S - 1 - -
Ü 1 1 - 1
Pflanzenbau und Tierhaltung (nur für
Absolventen der Höheren Lehranstalten
für allgemeine Landwirtschaft, für
alpenländische Landwirtschaft, für
Landtechnik und für Milchwirtschaft
und Lebensmitteltechnologie) ........ S 1 2 - 1
Ü 3 3 - 3
Wein-, Obst- und Gartenbau (nur für
Absolventen der Höheren Lehranstalten
für Wein- und Obstbau und für
Gartenbau) .......................... S 1 2 - 1
Ü 3 3 - 3
Forstwirtschaft (nur für Absolventen
der Höheren Lehranstalt für
Forstwirtschaft) .................... S 1 2 - 1
Ü 3 3 - 3
Ernährung, Hauswirtschaft,
Textilverarbeitung (nur für
Absolventen der Höheren Lehranstalt
für Land- und Hauswirtschaft) ....... S 3 3 - 3
Ü 3 3 - 3
Technik der Land- und Forstwirtschaft
(nicht für Absolventen der Höheren
Lehranstalt für Land- und
Hauswirtschaft) ..................... S 1 1 - 1
Ü 1 1 - 1
Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen für Absolventen der
Höheren Lehranstalt für Land- und
Hauswirtschaft ...................... S - - - -
Ü 2 2 - 2
für die übrigen Studierenden ........ S 1 1 - 1
Ü 2 2 - 2
Allgemeinbildender Unterricht ......... S 1 1 - 1
Ü 2 2 - 2
Aus der Bildungs- und Lehraufgabe ergibt sich die Notwendigkeit, daß jeder Studierende im Verlauf des Lehrganges in jedem Gegenstandsbereich, für den er ausgebildet wird, mindestens eine Lehrübung durchführt. Themenstellung und Schwierigkeitsgrad der Themenstellung hängen vom Lehrplan und vom Stand des Unterrichtes in der betreffenden Klasse und von dem im jeweiligen Gegenstandsbereich der Methodik des Fachunterrichtes erreichten Stand ab.