Rechtstracker.at

Anl. 1/19

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1901.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 19

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

  1. Ziffer 14
    Internatspädagogik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Absolvent soll Jugendliche in Internaten führen und beraten können. Er soll die in der Internatspraxis auftretenden Probleme bewältigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Internatsstruktur:

Internate (Arten, Ziele). Personelle, materielle und organisatorisch-administrative Bedingungen der Internatserziehung. Internatserzieher (Persönlichkeit, Aufgabe, Verhalten).

Sozialbeziehungen:

Kontakte zu Schule und Erziehungsberechtigten. Heimgemeinschaft, Heimordnung. Einbindung in das soziale Umfeld (Dorfgemeinschaft, Jugendgruppen).

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Lernbetreuung:

Soziales Lernen im Internat, gruppendynamische Faktoren. Lernerziehung und Lernbetreuung. Hilfen zur Bewältigung von Lernschwierigkeiten.

Freizeitbetreuung und Persönlichkeitsentwicklung:

Anregung und Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung von Internatsaktivitäten (Sport, Musik, bildnerisches Gestalten, Literatur, Medien, Spiel). Ethische und ästhetische Werterziehung.

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Schul- und Internatshygiene:

Schulmedizinische Betreuung und schulpsychologische Beratung. Sexualerziehung. Gefahren für die Gesundheit (Infektionskrankheiten, falsche Ernährung, Haltungsschäden; Mißbrauch von Genuß- und Arzneimitteln und Drogen). Krankheitsvorbeugung und Unfallverhütung; richtiges Verhalten bei Erkrankungen und Unfällen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Bewältigung von Erziehungsaufgaben, insbesondere an land- und forstwirtschaftlichen Internaten, und die Aktivität.

Die Bildungs- und Lehraufgabe wird umso besser erreicht werden können, je konkreter die Lehrinhalte sind; daher empfiehlt sich das Ausgehen von Fallbeispielen, auch aus Erfahrungen der Studierenden.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Schulhygiene, Genußmittel

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122613

Alte Dokumentnummer

N7198910712X