Rechtstracker.at

Anl. 1/23

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2301.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 23

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

  1. Ziffer 18
    Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Absolvent soll die Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichtes und der Beratung sowie der Sicherung des Unterrichtsertrages dienen, gründlich kennen. Er soll diese Hilfsmittel auswählen, beschaffen, zweckmäßig einsetzen und die gebräuchlichen Geräte bedienen und warten können.

Der Absolvent soll einfache Lehrbehelfe herstellen können.

Der Absolvent soll das Unterrichtsprinzip der Medienerziehung umsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Übung):
    Einsatzbedingungen:

Technische, teilnehmerbezogene, inhaltsbezogene und ökonomische

Aspekte. Demonstration am natürlichen Objekt.

Visuelle Hilfsmittel:

Natürliches Objekt, Modell. Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungsgeräte; Schrift, Planzeichnen (Bauaufnahme, Normalrisse, Strichskizze, Reinzeichnung). Schultafel (Tafelschreiben, Tafelzeichnen, Tafelbild), Hilfsmittel für Moderationstechniken; Fotokamera, Overheadprojektor, Episkop, Diaprojektor.

Auditive Hilfsmittel:

Tonbandgerät, Kassettenrecorder, Sprachlaboratorium;

Plattenspieler, CD-Recorder; Rundfunkempfänger.

Auswahl der Unterrichtsmittel:

Kriterien für Hardware und Software.

Medienerziehung:

Einfluß der Medien auf die Gestaltung von Unterricht und Beratung auf Lehrer- und Schülerverhalten. Möglichkeiten der Medienerziehung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden Übung):
    Audiovisuelle Hilfsmittel:

Filmprojektor, Ton-Dia-Gerät; Fernsehempfänger, Videorecorder, Videokamera. Medienverbundprogramme. Elektronische Datenverarbeitungsanlagen als Unterrichtsmittel. Herstellen von Lehrbehelfen (Konzeption, Gestaltung, Technik).

Betrieb:

Aufgaben des Verwalters der audiovisuellen Unterrichtsbehelfe.

Softwarebeschaffung. Wartung, kleine Reparaturen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Unterricht und in der Beratung. Wegen der Vorbildwirkung ist der zweckmäßige Einsatz der Unterrichtsmittel in diesem Pflichtgegenstand von besonderer Bedeutung.

Exkursionen und Lehrausgänge zu öffentlichen und privaten Mediatheken erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Schreibgerät, Zeichengerät, Lehrerverhalten

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122617

Alte Dokumentnummer

N7198910716X