Rechtstracker.at

Anl. 1/28

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2801.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 28

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die Bedeutung der Werkerziehung für die Persönlichkeitsbildung kennen. Er soll den Unterricht in Werkerziehung an land- und forstwirtschaftlichen Schulen ausüben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde Übung):
    Stellenwert der Werkerziehung:

Förderung des technisch-funktionalen Denkens; Bedeutung für die Selbstsicherheit; Nützlichkeit im Alltag und im Kunstgewerbe (Industrie, Design, Styling, Produktanalyse).

Inhalte der Werkerziehung:

Werkstoffe, Techniken, Produkte.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Übung):
    Inhalte der Werkerziehung:

Bestimmung des Schwierigkeitsgrades der Übungen, Berücksichtigung von Anlässen, örtlichen Gegebenheiten und Schülerwünschen.

Methoden der Werkerziehung:

Förderung besonders begabter, leistungsschwacher und behinderter Schüler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vielseitigkeit und Flexibilität der Studierenden in ihrem späteren Unterricht.

Besonders bewährt sich die Planung und Besprechung von Unterrichtsabschnitten und Unterrichtseinheiten.

Schlagworte

Bildungsaufgabe

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122622

Alte Dokumentnummer

N7198910721X