Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Text
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) (Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholische Religionspädagogik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Religionspädagogik soll folgende Aspekte aufzeigen:
Der Mensch ist Person, zu dessen Wesen Religion bzw. die Frage und Suche nach dem Religiösen gehört.
Er ist ein erziehungsfähiges und der Erziehung bedürftiges Wesen, das Anrecht auf Entfaltung aller seiner Anlagen hat.
Das Religiöse ist ein unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung.
Religionspädagogik soll dem Studierenden die Möglichkeit geben, sich entsprechend seiner persönlichen und beruflichen Situation neuerdings mit der christlichen Botschaft auseinanderzusetzen. Er soll erkennen können, welche Verantwortung dem christlichen Lehrer und Erzieher im Gesamtauftrag der Pädagogik zukommt.
Religionspädagogik soll dem Studierenden den unersetzbaren Wert religiöser Bildung und Erziehung im Sinne des Richtziels der österreichischen Schule bewußt machen. Jenen Studierenden, die Interesse an der Erlangung eines Lehramtes für die außerordentliche Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes bekunden, sollen grundlegende Voraussetzungen dafür vermittelt werden (allenfalls zusätzlich zu den Vorlesungen und Seminaren im Rahmen der Aktuellen Fachgebiete).
Lehrstoff:
A. Anthropologischer Ansatz der Religionspädagogik
Der Mensch im Spannungsfeld verschiedener Zeitströmungen.
Religion als Urphänomen und ihre Bedeutung für Individuum und Gesellschaft.
Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfülltem Leben.
Menschliches Schaffen und personale Würde.
B. Theologische Fundierung
Gottes- und Menschenbild in Bibel und Tradition.
Kirche als Ort religiöser Erfahrung und Sozialisation.
Spiritualität menschlicher Existenz.
C. Pastorale Konsequenzen
Verantwortung des Christen:
im persönlichen Bereich,
in Familie, Beruf und Gesellschaft,
als Mitgestalter der Schöpfung,
im Rahmen mit Wirtschaft, Technik und Kultur.
Zeitgemäße Formen der Glaubensvermittlung.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend der Dauer der Lehrgänge (ein Semester, vier Semester) ist der Lehrstoff auszuwählen bzw. auf die einzelnen Semester zu verteilen (Konzentration oder Ausweitung des Lehrstoffes).
Als didaktische Grundprinzipien sollen vor allem das Prinzip der Korrelation, das Prinzip des Dialogischen und des Exemplarischen beobachtet werden. Auf Berufs- und Schulpraxisnähe ist Bedacht zu nehmen.
Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit den anderen Humanwissenschaften zu.
Schlagworte
Berufsnähe, Gottesbild, Bildungsaufgabe