Rechtstracker.at

Anl. 1/05

Fassungen
09.03.1990 bis 27.11.2001
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0509.03.199027.11.2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

09.03.1990

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Text

  1. Litera b
    Evangelische Religionspädagogik

Die Evangelische Religionspädagogik hat als Teil der humanwissenschaftlichen Studien den Studierenden jene Grundlagen zu vermitteln, die ihnen ein theoriegeleitetes berufliches Handeln ermöglichen. Indem die Studierenden angeleitet werden, sich über ihren eigenen Glauben Rechenschaft zu geben, sollen mit Klärung und Vertiefung ihrer Einstellung und religiösen Lebensauffassung sowohl die Begründung erziehenden Handelns aus dem christlichen Glauben als auch die daraus erfließende Verantwortung für dieses Handeln vermittelt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Quelle und Bewahrung des Glaubens
    • Strichaufzählung
      Die Heilige Schrift; Besprechung ausgewählter Texte
    • Strichaufzählung
      Jesus als das Wort Gottes
    • Strichaufzählung
      Die Gemeinde als Ort der Begegnung mit Gottes Wort, der Gemeinschaft, Verwirklichung und Weitergabe dieses Wortes
    • Strichaufzählung
      Die Bedeutung des evangelischen Verständnisses von Gemeinschaft für die Begegnung mit Schülern, Eltern, Kollegen und Institutionen
    • Strichaufzählung
      Evangelische Spiritualität als Beitrag zu mitverantwortlicher Teilnahme am öffentlichen Leben
  2. Ziffer 2
    Schöpfung
    • Strichaufzählung
      Gott als Schöpfer und Herr der Welt
    • Strichaufzählung
      Die Schöpfung als dem Menschen anvertrautes Gut
    • Strichaufzählung
      Die Gestaltungsaufgabe des Menschen in christlicher Verantwortung
      in den Bereichen Ökologie, Pflanzenbau und Tierhaltung in den persönlichen Bereichen Beruf und Familie in den allgemeinen Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur
  3. Ziffer 3
    Die religiöse Dimension der Pädagogik
    • Strichaufzählung
      Biblisches Menschenbild als Grundlage christlicher Erziehung
    • Strichaufzählung
      Die historische und aktuelle Wirksamkeit von Religion in der Gesellschaft, besonders im Österreich der Gegenwart
    • Strichaufzählung
      Die Bedeutung von Lern- und Unterrichtsprozessen im gesellschaftlich-kulturellen Gesamtzusammenhang
    • Strichaufzählung
      Der evangelische Beitrag zu einer kritischen Erziehungs- und Unterrichtspraxis im Zusammenhang mit der Bedeutung der Rechtfertigungslehre für die Persönlichkeitsentwicklung des reifen Menschen
    • Strichaufzählung
      Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Probleme junger Erwachsener und im Hinblick auf die Verantwortung des Christen in der Gesellschaft

Didaktische Grundsätze:

Alle drei Themenbereiche sollen sowohl im vier- wie im einsemestrigen Lehrgang behandelt werden; je nach den Erfordernissen des Unterrichtes wird es dabei zu Konzentration oder Ausdehnung des Stoffes kommen müssen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß in Selbst- und Gruppenerfahrungen die Kompetenz der Studierenden wächst, in Schule und Gesellschaft fachlich und erzieherisch selbständig und im Bewußtsein des evangelischen Beitrages zur Gesamtbildung zu wirken.

Schlagworte

Lernprozeß, viersemestrig, Selbsterfahrung, Erziehungspraxis

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122599

Alte Dokumentnummer

N7198910698X