Rechtstracker.at

Anl. 1/08

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0801.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

  1. Ziffer 3
    Unterrichtswissenschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die Methoden der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichtes, insbesondere an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, reflektiert und zweckmäßig auswählen und anwenden können; er soll unterrichtliches Geschehen analysieren und bewerten können und fächerübergreifend unterrichten können und wollen.

Der Studierende soll die Probleme der Unterrichtspraxis kennen und aus Lösungsmöglichkeiten sachgerecht auswählen können. Er soll Schüler in Problemsituationen beraten und zur Zusammenarbeit in Erziehungsfragen befähigt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung, 2 Wochenstunden Seminar):
    Stellenwert des Unterrichtes:

Unterrichtswissenschaftliche Erklärungsansätze; Allgemeinbildung, Berufsbildung; gesellschaftliche Bedingungen und Ziele; pädagogische Anforderungen an die personellen, institutionellen und materiellen Bedingungen des Unterrichtes.

Unterrichtsplanung:

Lehrplan und Curriculum, Lehrstoffverteilung, Unterrichtsvorbereitung (Entscheidungs- und Interpretationsrahmen des Lehrers). Modelle der Unterrichtsplanung.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung, 2 Wochenstunden Seminar):
    Unterrichtsplanung:

Der Lehrplan als Planungsgrundlage und Planungshilfe (Struktur, Komponenten, Inhalte). Interpretieren, Strukturieren, Gewichten, Auswählen. Querverbindungen, Unterrichtsprinzipien. Sachanalyse (Modelle, Beispiele). Lernvoraussetzungsanalyse. Unterrichtsmethoden (Sozialformen; fächerübergreifender Unterricht, projektorientierter Unterricht, Projektunterricht). Unterrichtsmittel. Unterrichtsmodelle (lernzielorientierter, problemorientierter, schülerzentrierter, projektorientierter, fachübergreifender Unterricht; Blockunterricht; Rechtfertigung, Durchführung, pädagogische Probleme). Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen und Pflichtpraktika. Sicherung des Lernertrages.

Unterrichtsevaluation:

Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung:

Pädagogische und rechtliche Aspekte; Reformansätze.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden Seminar):
    Individualisierung des Unterrichtes:

Förderung leistungsschwächerer, behinderter und besonders begabter Schüler. Unterrichtsdifferenzierung (Arten, Rechtfertigung, Durchführung, pädagogische Probleme).

Unterrichtsevaluation:

Zwecke, Kriterien, Methoden. Analysen zu einzelnen Aspekten des Lehrerverhaltens.

Leistungsbeurteilung:

Validität und Objektivität; Auswahl der Formen und Verteilung der Leistungsbeurteilung über den Beurteilungszeitraum. Folgen für das weitere Lehren und Lernen. Beurteilung über eine Schulstufe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Bewältigung konkreter Unterrichtssituationen. Daher sind konkrete Beispiele aus dem land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen von großer Bedeutung. Das Ausgehen von Erfahrungen der Studierenden im Schul- und Internatspraktikum ist hiefür besonders geeignet.

Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Modelle der Unterrichtsplanung trägt zur Entwicklung eigenständigen Planungsverhaltens bei.

Im Themenbereich „Unterrichtsevaluation'' sind Videoaufzeichnungen besonders ertragreich.

Das selbständige Erarbeiten der Stoffinhalte anhand geeigneter Literatur ist insbesondere im Seminar zu fördern.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Entscheidungsrahmen, Schulpraktikum

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122602

Alte Dokumentnummer

N7198910701X