Rechtstracker.at

Anl. 1/13

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1301.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 13

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

8. Schulrecht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die Struktur des Schulwesens und der Schulverwaltung in Österreich kennen. Er soll mit den Rechten und Pflichten von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde Vorlesung):
    Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Akademie:

Ziel und Struktur des Lehrganges; Lehr- und Lernorganisation. Rechte und Pflichten des Studierenden.

Organisation des Schulwesens:

Verankerung in der Berufsverfassung, Schulbehörden. Organisationsstruktur der Schule. Schulsystem (Struktur, Ziele der Schularten). Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung (Lehrlings- und Meisterausbildung). Rechtliche Bedeutung und gesetzliche Struktur der Lehrpläne. Schulerhaltung, Schulzeit, Schulpflicht, Religionsunterricht, Privatschulen.

Schulverwaltung:

Schulbehörden (Aufgaben, Organisation, Amtsverkehr mit der Schule). Schulinspektoren; Weisungsrecht und pädagogische Freiheit. Verwaltungsaufgaben der Schule (Arten, Zuständigkeit).

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde Seminar):
    Innere Ordnung des Schulwesens:

Schüleraufnahme, Unterrichtsordnung. Administrative und organisatorische Tätigkeiten des Klassenvorstandes und der übrigen Lehrer, Konferenzen, Amtsschriften. Schülerbeurteilung; Bescheide, Berufungen. Schul- und Heimordnung, Schulgemeinschaft.

Rechte und Pflichten des Lehrers:

Vorschriften des Schulunterrichtsgesetzes. Sicherheit der Schüler und Aufsichtspflicht. Vorschriften des Dienst- und Besoldungsrechtes; straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit. Standesvertretung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zum Verständnis des österreichischen Schulwesens unter besonderer Berücksichtigung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen; dies bedingt die Behandlung von Unterschieden in den für die land- und forstwirtschaftlichen Schulen des Bundes und der Länder geltenden Rechtsnormen;
  • Strichaufzählung
    die Häufigkeit des Auftretens des jeweiligen Problems im Schulalltag; daher ist ua. das ausführliche Eingehen auf die Aufgaben des Klassenvorstandes, die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, auf die Schulveranstaltungen sowie auf die Sicherheit der Schüler erforderlich;
  • Strichaufzählung
    das Gewicht der bei Nichtbeachtung von Bestimmungen möglichen Konsequenzen.
Besonders bewährt sich das Ausgehen von konkreten Beispielsfällen, bei denen auch die Verwendung der Originaltexte von Rechtsnormen geübt wird. Schaubilder und Organigramme veranschaulichen Zusammenhänge.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Lehrorganisation, Lehrlingsausbildung, Schulordnung, Dienstrecht, strafrechtlich

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122607

Alte Dokumentnummer

N7198910706X