Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/15Anlage eins /, 15
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)
Text
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die gesellschaftspolitische Bedeutung der Bildung kennen. Er soll in seinem Unterricht das Unterrichtsprinzip der politischen Bildung berücksichtigen können und methodisch-didaktische Kompetenzen für den Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung'' aufweisen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden Seminar):
Aspekte der politischen Bildung:
Familie, Gesellschaft, Arbeit, Verkehr, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Medien, Sicherheit, Verteidigung, Außenpolitik; Recht und Verfassung. Anlässe zur politischen Bildung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen und in der Erziehung.
Didaktische Probleme der politischen Bildung:
Historische Wahrheit, Objektivität, Ausgewogenheit; Pluralismus der Ziele, Toleranz. Unüberprüfbarkeit der Zielerreichung. Vorbildfunktion des Lehrers, Vertrauen zwischen Lehrer und Schüler, Schulklima.
Methodik der politischen Bildung:
Schüleraktivierung in der Diskussion, Diskussionsdisziplin. Fallbeispiel, Rollenspiel, Analogien zum Schulleben. Funktion von Unterrichtsmitteln und Massenmedien, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum kritischen Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
Die im Unterricht erarbeiteten Grundsätze werden umso eher von den Studierenden angenommen werden, je stärker sie der Lehrer bzw. Lehrbeauftragte in seinem eigenen Unterricht anwendet.