Rechtstracker.at

Anl. 1/21

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2101.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 21

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

  1. Ziffer 16
    Beratungslehre und Erwachsenenbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll den land- und forstwirtschaftlichen Beratungsdienst einschließlich der beruflichen Erwachsenenbildung ausüben und die dabei auftretenden Probleme bewältigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 2 Wochenstunden Seminar):
    Institution der Beratung:

Abgrenzung, Aufgaben, Organisation in Österreich und im

internationalen Vergleich.

Vorgang der Beratung:

Beratungspartner, Verhalten und Verhaltensänderung, Beratungsleistungen, Phasen des Beratungsvorganges. Individuelle, regionale und nationale Einflußfaktoren; ökologische, ökonomische, sozioökonomische und technische Beratungsinhalte.

Berufliche Erwachsenenbildung:

Träger und Formen, Ziele, Zielgruppen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Übungen):
    Kommunikationsformen der Beratung:

Mitteilungsformen, Sozialformen, Wirkung und Wirkungsgrad,

Techniken. Beratungs- und Arbeitsmittel.

Gruppenberatung:

Problemlösungs- und Entscheidungsprozesse, soziale Prozesse (Kommunikation, Funktionen in der Gruppe). Ablaufpläne.

Einzelberatung:

Einsatzbereiche. Gesprächsmodelle und Gesprächstechniken.

Berufliche Erwachsenenbildung:

Veranstaltungs- und Arbeitsformen. Planung, Organisation und Evaluierung von Veranstaltungen.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Seminar):
    Methoden systematischer Entscheidungsfindung:

Situationsanalyse, Zielplanung, Problemanalyse,

Entscheidungsfindung.

Projektgruppen:

Ziele, Einsatzmöglichkeiten, Bildung und Steuerung von

Projektgruppen.

Beratungsprogramme:

Ermittlung von Schwerpunkten, Anregung zur Innovation, Planung und Koordination der Beratungsleistungen, Koordination mit anderen

Institutionen, Evaluierung.

Beraterpersönlichkeit:

Arbeitsplanung; persönliche Arbeitstechniken; Hilfsmittel.

Beraterfortbildung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung einschließlich der landwirtschaftlichen Haushaltsberatung und der beruflichen Erwachsenenbildung sowie die Aktualität. Zweckmäßigerweise wird von Fallstudien und anderen praktischen Aufgaben ausgegangen, von denen dann die methodischen Erkenntnisse abgeleitet werden.

Exkursionen und Lehrausgänge zu Beratungseinrichtungen und zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie der Kontakt zwischen dem Lehrer und den land- und forstwirtschaftlichen Beratern erhöhen den Praxisbezug.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Beratungsmittel, Problemlösungsprozeß, Veranstaltungsform

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122615

Alte Dokumentnummer

N7198910714X