Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/21Anlage eins /, 21
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)
Text
Beratungslehre und Erwachsenenbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll den land- und forstwirtschaftlichen Beratungsdienst einschließlich der beruflichen Erwachsenenbildung ausüben und die dabei auftretenden Probleme bewältigen können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 2 Wochenstunden Seminar):
Institution der Beratung:
Abgrenzung, Aufgaben, Organisation in Österreich und im
internationalen Vergleich.
Vorgang der Beratung:
Beratungspartner, Verhalten und Verhaltensänderung, Beratungsleistungen, Phasen des Beratungsvorganges. Individuelle, regionale und nationale Einflußfaktoren; ökologische, ökonomische, sozioökonomische und technische Beratungsinhalte.
Berufliche Erwachsenenbildung:
Träger und Formen, Ziele, Zielgruppen.
Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Übungen):
Kommunikationsformen der Beratung:
Mitteilungsformen, Sozialformen, Wirkung und Wirkungsgrad,
Techniken. Beratungs- und Arbeitsmittel.
Gruppenberatung:
Problemlösungs- und Entscheidungsprozesse, soziale Prozesse (Kommunikation, Funktionen in der Gruppe). Ablaufpläne.
Einzelberatung:
Einsatzbereiche. Gesprächsmodelle und Gesprächstechniken.
Berufliche Erwachsenenbildung:
Veranstaltungs- und Arbeitsformen. Planung, Organisation und Evaluierung von Veranstaltungen.
Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Seminar):
Methoden systematischer Entscheidungsfindung:
Situationsanalyse, Zielplanung, Problemanalyse,
Entscheidungsfindung.
Projektgruppen:
Ziele, Einsatzmöglichkeiten, Bildung und Steuerung von
Projektgruppen.
Beratungsprogramme:
Ermittlung von Schwerpunkten, Anregung zur Innovation, Planung und Koordination der Beratungsleistungen, Koordination mit anderen
Institutionen, Evaluierung.
Beraterpersönlichkeit:
Arbeitsplanung; persönliche Arbeitstechniken; Hilfsmittel.
Beraterfortbildung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung einschließlich der landwirtschaftlichen Haushaltsberatung und der beruflichen Erwachsenenbildung sowie die Aktualität. Zweckmäßigerweise wird von Fallstudien und anderen praktischen Aufgaben ausgegangen, von denen dann die methodischen Erkenntnisse abgeleitet werden.
Exkursionen und Lehrausgänge zu Beratungseinrichtungen und zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie der Kontakt zwischen dem Lehrer und den land- und forstwirtschaftlichen Beratern erhöhen den Praxisbezug.
Schlagworte
Bildungsaufgabe, Beratungsmittel, Problemlösungsprozeß,
Veranstaltungsform