Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/23Anlage eins /, 23
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)
Text
Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Absolvent soll die Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichtes und der Beratung sowie der Sicherung des Unterrichtsertrages dienen, gründlich kennen. Er soll diese Hilfsmittel auswählen, beschaffen, zweckmäßig einsetzen und die gebräuchlichen Geräte bedienen und warten können.
Der Absolvent soll einfache Lehrbehelfe herstellen können.
Der Absolvent soll das Unterrichtsprinzip der Medienerziehung umsetzen können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Übung):
Einsatzbedingungen:
Technische, teilnehmerbezogene, inhaltsbezogene und ökonomische
Aspekte. Demonstration am natürlichen Objekt.
Visuelle Hilfsmittel:
Natürliches Objekt, Modell. Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungsgeräte; Schrift, Planzeichnen (Bauaufnahme, Normalrisse, Strichskizze, Reinzeichnung). Schultafel (Tafelschreiben, Tafelzeichnen, Tafelbild), Hilfsmittel für Moderationstechniken; Fotokamera, Overheadprojektor, Episkop, Diaprojektor.
Auditive Hilfsmittel:
Tonbandgerät, Kassettenrecorder, Sprachlaboratorium;
Plattenspieler, CD-Recorder; Rundfunkempfänger.
Auswahl der Unterrichtsmittel:
Kriterien für Hardware und Software.
Medienerziehung:
Einfluß der Medien auf die Gestaltung von Unterricht und Beratung auf Lehrer- und Schülerverhalten. Möglichkeiten der Medienerziehung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Semester (2 Wochenstunden Übung):
Audiovisuelle Hilfsmittel:
Filmprojektor, Ton-Dia-Gerät; Fernsehempfänger, Videorecorder, Videokamera. Medienverbundprogramme. Elektronische Datenverarbeitungsanlagen als Unterrichtsmittel. Herstellen von Lehrbehelfen (Konzeption, Gestaltung, Technik).
Betrieb:
Aufgaben des Verwalters der audiovisuellen Unterrichtsbehelfe.
Softwarebeschaffung. Wartung, kleine Reparaturen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Unterricht und in der Beratung. Wegen der Vorbildwirkung ist der zweckmäßige Einsatz der Unterrichtsmittel in diesem Pflichtgegenstand von besonderer Bedeutung.
Exkursionen und Lehrausgänge zu öffentlichen und privaten Mediatheken erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.
Schlagworte
Bildungsaufgabe, Schreibgerät, Zeichengerät, Lehrerverhalten