Rechtstracker.at

Anl. 1/27

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2701.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 27

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)

Text

C. FREIGEGENSTÄNDE

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll in englischer Sprache an Gesprächen über einfache pädagogische Themen teilnehmen, über seine beruflichen Tätigkeiten berichten und einfache einschlägige Vorträge und Texte verstehen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden Seminar):
    Pädagogik:

Unterrichts- und Erziehungsfragen. Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden Seminar):
    Beratung:

Land- und forstwirtschaftliche Beratung. Erwachsenenbildung, Jugendarbeit.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden Seminar):
    Landwirtschaft und ländlicher Raum:
    Bäuerliche Gästebeherbergung, Umweltfragen, Agrarpolitik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere bei fachlichen Kontakten mit Ausländern, und der Beitrag zur Weiterbildung in den Humanwissenschaften und in berufsbezogenen Bereichen.

Zur Förderung der Sprechfertigkeit und zur Erweiterung des Fachwortschatzes eignen sich besonders Fachzeitschriften, Prospekte und Broschüren, zur Verbesserung des Hörverstehens der Einsatz von Native Speakers und von Tonträgern.

Wegen der Vorbildwirkung für den späteren Unterricht der Studierenden empfehlen sich die Anwendung kommunikativer Methoden und Kontakte mit dem für Englisch zuständigen Lehrer des Pflichtgegenstandes „Methodik des Fachunterrichtes''.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Unterrichtsfrage

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122621

Alte Dokumentnummer

N7198910720X