Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/30Anlage eins /, 30
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer 2,)
Text
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Publizistik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll den Stellenwert der Kommunikationswissenschaft sowie der allgemeinen und der land- und forstwirtschaftlichen Publizistik sowie die auf diesen Gebieten bedeutsamen österreichischen Printmedien kennen.
Der Studierende soll sich des Objektivitätsproblems in der Publizistik sowie der Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren der Massenmedien bewußt sein.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde Seminar):
Stellung der medienkundlichen Wissenschaften:
Publizistik, Kommunikationswissenschaft. Medienbegriff. Funktionen des land- und forstwirtschaftlichen Nachrichten- und Pressewesens in Österreich. Jugendschrifttum in Österreich. Rezipiertenforschung, Rückkopplung.
Manuskripterstellung:
Berücksichtigung der für die Veröffentlichung vorgesehenen Publikation, der Veröffentlichungsabsicht, der intendierten Form (Bildauswahl, Bildtexte) und der Zielgruppe. Disposition, Gliederung, Satzbau, Wortwahl, äußere Form. Vorlagetermin, Honorar, geistiges Eigentum.
Semester (1 Wochenstunde Seminar):
Manuskripterstellung:
Anpassung an audiovisuelle Medien (Hörfunk-, Fernsehvortrag).
Verhalten bei der Aufnahme.
Massenmedien:
Funktionen; Möglichkeiten, Grenzen, Gefahren.
Medienrecht:
Bestimmungen für nichtperiodische und periodische Druckwerke, für
Hörfunk- und Fernsehsendungen. Urheberrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Relevanz für spätere Publikationen des Studierenden, insbesondere im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Daher kommt den ländlichen Raum betreffenden Inhalten besonderes Gewicht zu.
Die Verwendung von Originalpublikationen, zB für Quellenstudien und für Untersuchungen der Proportion von Schlagzeile, Bild und Text, erhöht die Anschaulichkeit. Bei der Behandlung der Presseorgane empfiehlt sich die Verwendung des „Handbuchs der Presse''.
Manuskriptentwürfe werden zweckmäßigerweise von den einzelnen Studierenden erstellt und in Gruppenarbeit diskutiert.
Schlagworte
Bildungsaufgabe, Nachrichtenwesen, Hörfunksendung, Hörfunkvortrag