Beachte
Anlage 2
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins,)
Text
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Erziehungs- und Unterrichtswissenschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll sich der an Lehrer gestellten Forderungen bewußt sein und seine persönlichen Stärken und Schwächen kennen. Er soll zur Verbesserung seiner Fähigkeiten bereit sein und hiefür geeignete Methoden kennen.
Der Studierende soll die Ziele, Einflußfaktoren und Methoden der Erziehung von Schülern, insbesondere von Schülern land- und forstwirtschaftlicher Schulen, kennen. Er soll häufig auftretende Probleme der Erziehungspraxis kennen und Schüler in typischen Problemsituationen beraten können. Er soll mit Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten können.
Der Studierende soll die Methoden der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichtes, insbesondere an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, beherrschen und die fachübergreifenden Aspekte der Unterrichtstätigkeit kennen.
Der Studierende soll die Probleme der Unterrichtspraxis kennen und aus Lösungsmöglichkeiten sachgerecht auswählen können. Er soll Schüler in Problemsituationen beraten und zur Zusammenarbeit in Erziehungsfragen befähigt sein.
Lehrstoff (2 Wochenstunden Vorlesung, 3 Wochenstunden Seminar):
Erziehungsziele:
Erziehungsaufträge; in Rechtsvorschriften enthaltene pädagogische
Umsetzung.
Erziehungsfaktoren:
Entwicklungssituationen des Jugendlichen, Motivation.
Außerschulische Erziehungseinflüsse.
Erziehungsmethoden:
Führungsstile, Autorität, Lenkungsverhalten, Ordnung, Disziplin und Gehorsam. Schülermitbestimmung. Maßnahmen zur Schaffung eines förderlichen Schulklimas. Betreuungsformen. Erziehungsmittel; Technik des Erziehungsgesprächs. Erziehungsschwierigkeiten. Erzieherische Aspekte der Unterrichtsprinzipien, der Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen. Entwickeln eines eigenständigen Repertoires von Handlungsmöglichkeiten. Konflikte (Arten, Bewältigung).
Einzelfallhilfe und Beratung:
Fertigkeiten und Einstellungen des Beraters. Schüler- und Elternberatung. Unterstützende Einrichtungen (Bildungsberatung, schulärztlicher und schulpsychologischer Dienst).
Fachübergreifende Fähigkeiten:
Kooperation, Kritikannahme und Selbstkritik, Menschenführung,
Organisation. Fortbildung.
Stellenwert des Unterrichtes:
Unterrichtswissenschaftliche Erklärungsansätze; Allgemeinbildung; Berufsbildung; gesellschaftliche Bedingungen und Ziele.
Unterrichtsplanung:
Lehrplan und Curriculum, Lehrstoffverteilung, Unterrichtsvorbereitung, Modelle der Unterrichtsplanung. Der Lehrplan als Planungsgrundlage und Planungshilfe (Struktur, Komponenten, Inhalte). Interpretieren, Strukturieren, Gewichten, Auswählen. Querverbindungen, Unterrichtsprinzipien. Sachanalyse (Modelle, Beispiele). Lernvoraussetzungsanalyse. Unterrichtsmethoden (Sozialformen; fächerübergreifender Unterricht, projektorientierter Unterricht, Projektunterricht). Unterrichtsmittel. Unterrichtsmodelle (lernzielorientierter, problemorientierter, schülerzentrierter, projektorientierter, fachübergreifender Unterricht, Blockunterricht; Rechtfertigung, Durchführung, pädagogische Probleme). Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen und Pflichtpraktika. Sicherung des Lernertrages.
Unterrichtsevaluation:
Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsanalyse.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung:
Pädagogische und rechtliche Aspekte; Reformansätze. Validität und Objektivität; Auswahl der Formen und Verteilung der Leistungsbeurteilung über den Beurteilungszeitraum. Folgen für das weitere Lehren und Lernen. Beurteilung über eine Schulstufe. Reifeprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:
der Beitrag zur Förderung der Bereitschaft des Studierenden, an sich zu arbeiten;
der Beitrag zur unmittelbaren Verbesserung des Lehrerverhaltens;
der Beitrag zur Bewältigung von konkreten Unterrichtssituationen und Erziehungsaufgaben, insbesondere an land- und forstwirtschaftlichen Schulen;
Die Bildungs- und Lehraufgabe wird umso besser erreicht werden können, je konkreter die Lehrinhalte sind; daher empfiehlt sich das Ausgehen von Fallbeispielen, auch aus Erfahrungen der Studierenden, und die Anleitung der Studierenden zu Beobachtung und Bewertung einschließlich Selbstbeobachtung und Selbstbewertung.
Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Modelle der Unterrichtsplanung trägt zur Entwicklung eigenständigen Planungsverhaltens bei.
In den Themenbereichen „Unterrichtsdurchführung'' und „Unterrichtsauswertung'' sind Videoaufzeichnungen besonders ertragreich.
Schlagworte
Bildungsaufgabe, Erziehungswissenschaft, Schülerberatung