Rechtstracker.at

Anl. 2/17

Fassungen
01.09.1989 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/1701.09.198927.11.2001 BGBl. Nr. 425/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 17

Inkrafttretensdatum

01.09.1989BGBl. Nr. 425/1989

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 2

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins,)

Text

12. Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Absolvent soll die gebräuchlichen Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichtes und der Beratung sowie der Sicherung des Unterrichtsertrages dienen, kennen. Er soll diese Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen und die gebräuchlichen Geräte bedienen können.

Der Absolvent soll das Unterrichtsprinzip der Medienerziehung umsetzen können.

Lehrstoff (3 Wochenstunden Übung):

Einsatzbedingungen:

Technische, teilnehmerbezogene, inhaltsbezogene und ökonomische Aspekte. Demonstration am natürlichen Objekt. Herstellen einfacher Lehrbehelfe.

Unterrichtshardware:

Visuelle, auditive und audiovisuelle Hilfsmittel.

Elektronische Datenverarbeitungsanlagen als Unterrichtsmittel.

Auswahl der Unterrichtsmittel:

Kriterien für Hardware und Software.

Medienerziehung:

Einfluß der Medien auf die Gestaltung von Unterricht und Beratung auf Lehrer- und Schülerverhalten. Möglichkeiten der Medienerziehung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Lehrerverhalten

Gesetzesnummer

10009689

Dokumentnummer

NOR12122646

Alte Dokumentnummer

N7198910745X