Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 2
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins,)
Text
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll in der englischen Sprache an Gesprächen über einfache pädagogische und soziologische Themen teilnehmen, über seine beruflichen Tätigkeiten berichten und einfache einschlägige Vorträge und Texte verstehen können.
Lehrstoff (2 Wochenstunden Seminar):
Pädagogik und Beratung:
Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen, land- und forstwirtschaftliche Beratung, Agrarpolitik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere bei fachlichen Kontakten mit Ausländern, und der Beitrag zur Weiterbildung in den Humanwissenschaften und in berufsbezogenen Bereichen.
Zur Förderung der Sprechfertigkeit und zur Erweiterung des Fachwortschatzes eignen sich besonders Fachzeitschriften, Prospekte und Broschüren, zur Verbesserung des Hörverstehens der Einsatz von Native Speakers und von Tonträgern.